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Gesundheitliche Beratung für Personen, die in der Prostitution tätig sind

Das Prostituiertenschutzgesetz gibt vor, dass alle Personen, die in der Prostitution tätig sind, im Gesundheitsamt gesundheitlich beraten werden müssen. Hier können Sie einen Termin für eine solche Beratung vereinbaren.

Um eine reibungslose Anmeldung zu gewährleisten, benötigen wir von Ihnen einige Angaben. Die Daten werden ausschließlich zur Terminvergabe erhoben und verwendet. Nur wenn Sie alle Pflichtfelder ausfüllen, erhalten Sie von uns per E-Mail einen Termin für die gesundheitliche Beratung.

Alternativ können Sie sich auch persönlich oder telefonisch im Gesundheitsamt anmelden.

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Terminvereinbarung zur gesundheitlichen Beratung

Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung

Ich habe die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen und bin mit der darin beschriebenen Erhebung und Verwendung meiner Daten durch das Städtische Gesundheitsamt einverstanden. Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.

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Zum Beratungsgespräch mitzubringen ist ein Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz.