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Naturschutz | Artenschutz

Rund 3350 Hektar im Heilbronner Stadtgebiet - das ist etwa ein Drittel der Gesamtfläche - stehen unter Naturschutz, unterschieden in Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, besonders geschützte Biotope und so genannte Fauna-Flora-Habitate (FFH).

Besonders hohe Auflagen gelten dabei in den Naturschutzgebieten, von denen es in Heilbronn bislang fünf gibt: das Köpfertal, der Altneckar Horkheim, der Schilfsandsteinbruch beim Jägerhaus mit Umgebung, der Prallhang des Neckars bei Lauffen und die Frankenbacher Schotter. In diesen Naturschutzgebieten darf absolut nichts verändert werden. Ausnahmen darf nur die höhere Naturschutzbehörde beim baden-württembergischen Regierungspräsidium erteilen. Ziel von Naturschutzgebieten ist es, Lebensgemeinschaften von Tier- und Pflanzenarten zu erhalten oder eine möglichst ungestörte Entwicklung von gefährdeten Tieren und Pflanzen sicher zu stellen.

Beispiele für Landschaftsschutzgebiete in Heilbronn sind Stiftsberg/Wartberg, Horkheimer Insel, Leinbachtal, Böllingerbachtal und Michelbachtal oder der Neckartalhang zwischen Böckingen und Klingenberg. Im Gegensatz zu Naturschutzgebieten sind bei Landschaftsschutzgebieten Veränderungen erlaubt. Wird dadurch jedoch der Charakter des Gebietes verändert, muss dies erst durch die untere Naturschutzbehörde im Planungs- und Baurechtsamt genehmigt werden. Landschaftsschutzgebiete zielen darauf ab, die Funktionsfähigkeit und den Naturhaushalt eines Areals zu erhalten. Geschützt sind neben Tieren und Pflanzen auch Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie die Schönheit der Landschaft.

Naturdenkmale gibt es in Heilbronn derzeit zwölf, darunter die Waldheide, den Alten Friedhof, die St.-Anna-Linde in Heilbronn-Kirchhausen, die Keppler-Eiche bei der Köpfer-Quelle oder die Felsen der Nagelfluh in Heilbronn Klingenberg. Sie werden ähnlich streng wie Naturschutzgebiete geschützt. Bei Naturdenkmalen handelt es sich um Einzelbildungen wie wertvolle Bäume, Felsen, Quellen oder in sich geschlossene Areale wie Feuchtgebiete, Moore oder Heiden. Auch hier ist jeglicher Eingriff verboten.

Auf europäischer Ebene versucht das Schutzgebietssystem Natura 2000 die in Europa vorhandene biologische Vielfalt zu erhalten bzw. wieder herzustellen. Grundlage dafür sind die FFH-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie. Auf dem Gebiet der Stadt Heilbronn befinden sich drei FFH-Gebiete: der Östliche Kraichgau, das Nördliche Neckarbecken sowie die Löwensteiner und Heilbronner Berge. Daneben liegen in der Stadt noch 254 besonders geschützte Biotope.