Widerspruch oder Einspruch in elektronischer Form einlegen
Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt (Bescheid) oder Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid können Sie schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde einlegen. Daneben besteht die Möglichkeit, den Widerspruch oder Einspruch in elektronischer Form einzulegen.
Für die elektronische Form hat die Stadt Heilbronn den Zugang über De-Mail eröffnet. Um Ihren Widerspruch oder Einspruch formwirksam elektronisch einzulegen, müssen Sie ihn als elektronisches Dokument in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes an folgende De-Mail-Adresse senden:
widerspruch@heilbronn.de-mail.de
Hierfür benötigen Sie ein De-Mail-Postfach mit sicherer Anmeldung nach § 4 De-Mail-Gesetz bei einem akkreditierten De-Mail-Anbieter. Die Option mit sicherer Anmeldung ist erforderlich, weil Ihr Postfach in der Lage sein muss, eine absenderbestätigte De-Mail zu versenden.
Beim Versand der De-Mail mit Ihrem Widerspruch oder Einspruch achten Sie bitte darauf, die Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung auszuwählen. Je nach Dienstanbieter oder verwendetem De-Mail-Programm kann diese Option unterschiedlich formuliert sein (z.B. „absenderbestätigt“, „lassen Sie sich offiziell als Absender bestätigen“).
Nähere Informationen zu De-Mail finden Sie hier: www.cio.bund.de
Wichtig: Eine gewöhnliche E-Mail oder eine De-Mail ohne bestätigte sichere Anmeldung wahrt die Form nicht!
Die auf der Internetseite der Stadt Heilbronn veröffentlichten und in den Briefköpfen angegebenen E Mail-Adressen sind nur für formlose Mitteilungen ohne qualifizierte elektronische Signatur vorgesehen.