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E-Scooter und E-Bikes

Ort

Um einen Elektro-Kleinstfahrzeug nutzen zu können, ist eine einmalige Registrierung über die Smartphone-App des jeweiligen Anbieters nötig. Aktuell bietet in Heilbronn der Anbieter Tier E-Scooter und E-Bikes an. In der App bekommen die Benutzer außerdem Hinweise zu den geltenden Verkehrsregeln und zum ordnungsgemäßen Abstellen der Fahrzeuge im öffentlichen Raum.

Seit 2020 stehen im Stadtgebiet Heilbronn E-Scooter bereit und bieten eine gute Alternative, um kürzere Strecken klimaschonend zurückzulegen. So ergänzen die E-Roller andere Verkehrsmittel und ermöglichen es Nutzerinnen und Nutzern des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) die sogenannte erste und letzte Meile bequem zurückzulegen. Seit Ende 2022 bietet der Anbieter Tier auch E-Bikes in Heilbronn an. Aktuell stehen rund 600 E-Scooter und 300 Fahrräder in der Stadt zur Verfügung.

Sharingstationen

Mehr Ordnung und Sicherheit

Über 20 sogenannte Sharingstationen für E-Scooter und Co. stehen im Zentrum, vorrangig an ÖPNV-Punkten wie Haltestellen und anderen Orten öffentlichen Interesses wie dem Frankenstadion, zur Verfügung. Deutlich zu erkennen sind die Flächen für Leihfahrzeuge wie E-Scooter oder E-Bikes an der blauen Bodenmarkierung sowie zugehöriger Hinweisschilder. Auch in der App des Anbieters sind die Sharingstationen klar gekennzeichnet. 

Das Abstellen außerhalb der Stationen wird digital mit GPS durch den Anbieter im Umkreis von 100 Metern unterbunden. Heißt: Wird der geliehene Roller in der Sperrzone abgestellt, kann die Miete technisch nicht beendet werden. Die Ausleihe läuft 120 Minuten weiter und kostet dann 27 Cent pro Minute. Zusätzlich kommen 25 Euro Strafgebühr hinzu. 

Außerhalb der Sharingstationen und der damit verbundenen Sperrflächen gelten die bisherigen Regelungen: So dürfen E-Scooter beispielsweise nicht in Fußgängerzonen, vor Kindertagesstätten und Schulen oder auf privaten Flächen abgestellt werden. Auch Fahrradwege, Kreuzungen, Parks, Waldgebiete, Neckarbrücken und unbefestigte Neckarufer oder die Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude sind Sperrzonen. Mittelfristig sollen zusätzliche Sharingstationen auch in den Stadtteilen hinzukommen.

Übersicht der Sharingstationen

Auflagen für E-Scooter

Seit September 2023 gelten in Heilbronn allgemein strengere Auflagen für E-Scooter. Diese sollen insbesondere das wilde Abstellen der Elektrokleinstfahrzeuge eindämmen. So muss der Anbieter ungenutzte oder nicht verkehrstüchtige und falsch abgestellte Fahrzeuge schnell entfernen. Außerdem bestehen strengere Regelungen zur Nachhaltigkeit sowie zum Umwelt- und Klimaschutz. So verpflichtet sich der Anbieter, nur Fahrzeuge, die mit austauschbaren Batterien betrieben werden, in den Umlauf zu bringen. Im Sinne einer klimaneutralen Mobilität dürfen die Elektrokleinstfahrzeuge zudem ausschließlich mit zertifiziertem Ökostrom geladen werden. Servicefahrten zur Wartung und Umverteilung der Scooter oder Fahrräder müssen nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten mit emissionsfreien Fahrzeugen erfolgen. Darüber hinaus stellt der Anbieter Mobilitätsdaten unter Einhaltung des Datenschutzes zur Verfügung, die zum Teil als offene Mobilitätsdaten veröffentlicht werden, um weitere innovative Mobilitätslösungen zu fördern.

Die E-Scooter, die in den Sharing-Systemen eingesetzt werden, entsprechen den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Elektrokleinstfahrzeugverordnung (eKFV). Wie alle E-Scooter haben sie daher eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, tragen ein Versicherungskennzeichen und es liegt eine allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes vor.

Regeln für die Fahrerinnen und Fahrer

Folgendes gilt es für die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu beachten: 

  • Nutzen Sie den Radweg bzw. den Radfahrstreifen, die Fahrradstraße und Fahrradzonen, falls nicht vorhanden die Fahrbahn.
  • Fahren Sie nie auf Gehwegen.
  • Fahren Sie in freigegebenen Fußgängerzonen nur in Schrittgeschwindigkeit.
  • Fahren Sie nüchtern.
  • Fahren Sie alleine auf dem E-Scooter oder E-Bike.
  • Tragen, Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit, wenn möglichen einen Helm.
  • In der Regel ist das Fahren mit einem E-Scooter ab einem Mindestalter von 18 Jahren erlaubt.

Ab September 2023 müssen Nutzer, die durch wiederholtes Fehlverhalten wie rücksichtloses Fahren, Fahren unter Alkoholeinfluss und Vandalismus auffallen, mit Sanktionen bis hin zu einer Sperrung ihres Kontos rechnen.