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Regierungspräsidium genehmigt Etat

Lob und Mahnungen zum Haushalt

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) hat die Gesetzmäßigkeit der im Dezember vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltssatzung für das Jahr 2023 bestätigt. Zudem hat das RP Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von insgesamt gut 59,85 Millionen Euro genehmigt. Die Bestätigung und Genehmigung durch das RP ist Voraussetzung, dass die Stadtverwaltung neue Investitionsmaßnahmen beginnen darf. Über diese gute Nachricht informierte Erster Bürgermeister Martin Diepgen jetzt die Mitglieder des Verwaltungsausschusses und empfahl ihnen in Hinblick auf die weitere Haushaltsplanung eine intensive Lektüre des von Regierungspräsidentin Susanne Bay unterzeichneten Erlasses.

In dem Erlass attestiert das RP der Stadt zu Beginn des Haushaltsjahres 2023 eine „günstige Ausgangslage“, die neben dem „guten Liquiditätsbestand“, vor allem auf die „hohen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ der Vorjahre zurückzuführen sei. Das RP betont jedoch auch die zu erwartende Änderung dieser finanzwirtschaftlichen Situation. „Die vorgelegte Haushalts- und Finanzplanung ist von einem deutlichen Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis, einem Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts und hohen Investitionsvolumen gekennzeichnet.“

Das RP stellt weiter fest, dass der Ergebnishaushalt – er umfasst alle Erträge und Aufwendungen für die laufende Arbeit der Verwaltung – in 2023 einen hohen Fehlbetrag über 25,95 Millionen Euro ausweise, wofür vor allem gestiegene Personal- und Transferaufwendungen sowie Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ursächlich seien.

Positiv hebt das RP hervor, dass die Stadt im laufenden Jahr erneut auf eine Kreditermächtigung verzichten kann. „Der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit sowie der Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts und der Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit werden komplett in Höhe von etwa 53,47 Mio. € über den Liquiditätsbestand abgedeckt.“ Ebenso würdigt das RP den „Verzicht auf die genehmigten Kreditermächtigungen 2022 aufgrund von Verbesserungen beim Planvollzug und zeitlichen Verschiebungen von Maßnahmen. Die Entschuldungsoffensive konnte so fortgesetzt werden.“

Dennoch mahnt das RP, dass sich der „Finanzrahmen der Stadt in den Folgejahren aus heutiger Sicht einengen wird. Zur Finanzierung der ambitionierten Investitionsprogramme in den Folgejahren wird die Stadt voraussichtlich auf Fremdmittel zurückgreifen und vorhandene Liquidität einsetzen müssen. Neben dem planmäßig steigenden Schuldenstand, werden die liquiden Eigenmittel Ende 2026 nach den Plandaten auf den Mindestbestand reduziert.“ Vorrangiges Bestreben müsse daher sein, wie auch Erster Bürgermeister Diepgen immer wieder anmahnt, die Haushaltsstruktur kontinuierlich zu verbessern, um den steigenden Anforderungen an die Stadt in verschiedenen Aufgabenbereichen gerecht zu werden und die eingeengte Haushaltssituation zu begrenzen.

Im Hinblick auf die vorgesehenen Neuverschuldungen in den künftigen Jahren, wird die Stadt Heilbronn gebeten, „alle Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten auf den Prüfstand zu stellen und angemessen auszuschöpfen.“

Das RP empfiehlt daher „eine Priorisierung von Aufgaben sowie Maßnahmen“ vorzunehmen und die freiwilligen Leistungen zu überprüfen, um weiterhin die lokale Wirtschaft im Rahmen der finanzwirtschaftlichen Möglichkeiten der Stadt Heilbronn in Fahrt zu bringen.