Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1

Aktuelle Meldungen

Hier gelangen Sie zur Übersicht aller News

Lärmaktionsplanung geht weiter

Lärmkarten liegen jetzt vor

Dauerhafter Lärm, beispielsweise durch Straßenverkehr, beeinträchtigt die Gesundheit. Der Gesetzgeber hat deshalb Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern und hohem Verkehrsaufkommen verpflichtet, Lärmaktionspläne mit Maßnahmen zu erstellen, die die Lärmbelastung der Bevölkerung mindern. In Heilbronn hat dies etwa zur Einführung von Tempolimits auf mehreren Straßen, zur Erneuerung von Straßenbelägen mit lärmminderndem Asphalt sowie zur Aufstellung von Lärmschutzwänden entlang der Bahngleise geführt. Für die alle fünf Jahre vorgeschriebene Aktualisierung des Lärmaktionsplanes mussten neue Lärmkarten angefertigt werden. Diese Lärmkarten hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am Dienstag (14. März) zur Kenntnis genommen. Auf der städtischen Webseite sind die Karten unter www.heilbronn.de/laermaktionsplan abrufbar.

„Als nächster Schritt steht nun die Erstellung einer Betroffenheitsanalyse an, die die Lärmschwerpunkte aufzeigt“, erklärt Verena Schieting vom Planungs- und Baurechtsamt. „Anschließend beginnt die Erstellung des Lärmaktionsplans mit möglichen Maßnahmen zum Lärmschutz. Dabei wird es auch wieder eine Beteiligung der Bevölkerung geben.“ Zeitziel ist der Sommer kommenden Jahres. Bis dahin soll der neue, dann vierte Lärmaktionsplan für die Stadt Heilbronn fertig gestellt werden.

Bei den Lärmkarten wird der Lärm von Straßen, Stadtbahnen, Hafenanlagen und bestimmten Industriebetrieben sowie Eisenbahnen im Stadtgebiet getrennt erfasst. Das Verfahren sieht keine Lärmmessungen vor. Stattdessen werden die Lärmwerte unter Berücksichtigung der Verkehrsmengen, der Lkw-Anteile, des Straßenbelages, der Topographie, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und anderer Aspekte berechnet.

Öffentlichkeitsbeteiligung
bei Eisenbahnlärm

Für die Lärmkartierung der Bahnstrecken liegt die Zuständigkeit beim Eisenbahn-Bundesamt. Am 13. März hat dieses mit der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung begonnen. Sechs Wochen lang können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.