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Geflügelpest bleibt ein Risiko für Geflügel
Ende der Stallpflicht ab April
Weiterhin Wachsamkeit bei der Geflügelpest, aber keine behördliche Stallpflicht für Geflügel mehr: Nachdem in Heilbronn zuletzt am 6. März der letzte tote Wildvogel im Rahmen des Seuchengeschehens gemeldet wurde, verzichtet das städtische Ordnungsamt ab 1. April darauf, alle Geflügelhalter im Stadtgebiet darauf zu verpflichten, ihre Tiere im Stall zu halten. Die Nutztiere können daher ab April wieder im Freien gehalten werden.
„Entwarnung können wir allerdings noch nicht geben“, betont Dr. Gudrun Vollrath, Leiterin der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Ordnungsamtes. „Das Geflügelpestvirus befindet sich auch jetzt noch in der Wildvogelpopulation. Es ist auch nicht damit zu rechnen, dass es durch den Abzug der Zugvögel verschwindet.“ Durch die Wetterlage sei lediglich mit weniger Fällen bei Wildvögeln – und damit weniger Infektionsquellen für Nutzgeflügel – zu rechnen.
Daher appelliert Vollrath an alle Geflügelhalter im Stadtgebiet, weiterhin vorsichtig zu sein und ihre Tiere vor Kontakten mit Wildvögeln zu schützen. „Eigenverantwortliches Handeln ist den Geflügelhaltern weiterhin dringend anzuraten“, so Vollrath. Daher sollten alle Halter von Hühnern, Puten, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Enten und Gänsen die eigenen Biosicherheitsmaßnahmen überprüfen und falls nötig anpassen.
Dazu zählen die strikte Kontaktvermeidung zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel, die Sicherung der Ein-und Ausgänge der Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt, das Tragen von betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung durch betriebsfremde Personen sowie eine Einrichtung zum Waschen der Hände, Wechseln der Kleidung und zur Desinfektion der Schuhe. Gehäufte Krankheits- oder Todesfälle sind weiterhin dem Ordnungsamt der Stadt Heilbronn, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, zu melden.
Stark krankmachender Erreger
Bei dem stark krankmachenden Erreger der Geflügelpest handelt es sich um ein Influenzavirus. Es betrifft Wasservögel wie Schwäne, Enten, Gänse, Reiher, Kormorane und Möwen sowie Krähen, Greifvögel und Eulen. Neben Wildvögeln kann auch Nutzgeflügel schwer erkranken. Singvögel und Tauben sind jedoch nicht betroffen. Trotz der hohen Anzahl an weltweiten Ausbrüchen bei Wildvögeln und Geflügel sind Infektionen des Menschen selten.