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Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs "Kulturzentrum Weinsberger Straße"

Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB am 11.11.2024 dem Bebauungsplan-Entwurf mit örtlichen Bauvorschriften zur Veröffentlichung zugestimmt:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 02A/35 Heilbronn 
Kulturzentrum Weinsberger Straße“ 
mit örtlichen Bauvorschriften

zur Änderung der Baulinienpläne 02A/3 und 02A/9 und der Ortsbausatzung von
1939.

Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient, wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 11.10.2023 umgrenzt und umfasst die Flurstücke 316, 316/1, 316/2, 316/3, 316/4, 317, 320/5 und 320/7. Das Plangebiet liegt auf der nördlichen Seite der Weinsberger Straße zwischen den Einmündungen der Paulinenstraße und der Allee (siehe Übersichtsplan).

Planungsziel

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Abbruch der bestehen-den Gebäude und den Neubau eines Kulturzentrums mit Moschee, Vereins- und Schulungsräumen, untergeordneten Büroräumen sowie 2 Wohnungen schaffen. Außerdem ist eine Tiefgarage mit 35 Stellplätzen für Besucher unter dem Kulturzentrum geplant.

Maßgebende Unterlagen

Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 11.10.2023 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, Hinweisen und Kennzeichnungen sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan des Büros Müller Architekten vom 31.07.2023.

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gelten: 
• die Begründung vom 11.10.2023,
• die Verschattungsstudie des Büros Ökoplana vom 14.07.2023,
• die artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung von Büro AWL, Dieter Veile vom Juni 2023 und
• die Schallimmissionsprognose Tiefgaragenzufahrt des Büros Bauphysik 5 vom 05.09.2019

Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Veröffentlichung des Entwurfs

Die maßgebenden Unterlagen sowie wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zu den Themen (Geotechnik und Gewässerschutz) werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

                                                                                 02.12.2024 – 28.01.2025

im Internet veröffentlicht und können unter www.heilbronn.de/bauleitplanung abgerufen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen im genannten Zeitraum bei der Stadt Heilbronn, Technisches Rathaus, Cäcilienstraße 49, Raum B 0.27 im Erdgeschoss, öffentlich aus und können dort während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) eingesehen werden.

Abgabe von Stellungnahmen

Während des oben genannten Zeitraums können die Unterlagen von der Öffentlichkeit eingesehen und mit Vertretern des Planungs- und Baurechtsamts erörtert werden. Wir bitten Sie, für eine persönliche Beratung oder Erörterung im Planungs- und Baurechtsamt vorher einen Termin zu vereinbaren (Tel.: 07131/56-3795).

Äußerungen und Stellungnahmen können per E-Mail an bauleitplanung@heilbronn.de (mit der Bitte um vollständige Anschrift), über ein Online-Formular (unter der oben genannten Internetadresse), schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Wir bitten Sie nach Möglichkeit eine elektronische Übermittlung zu bevorzugen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Heilbronn, 12.11.2024
Stadt Heilbronn
Bürgermeisteramt
In Vertretung


Ringle
Bürgermeister