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Stadt schließt Lücke bei Prostitutionsverboten

Allgemeinverfügung veröffentlicht

In Heilbronn ist ab Samstag, 15. August 2020, jegliche Form der Prostitutionsausübung verboten. Zudem untersagt die Stadt auch die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen durch Freier. Das geht aus der städtischen Allgemeinverfügung hervor, die die Stadt Heilbronn jetzt auf der städtischen Homepage unter www.heilbronn.de/bekanntmachungen veröffentlicht hat. Rechtsgrundlage für dieses Verbot ist das Infektionsschutzgesetz. Bei Missachtung ist mit einer entsprechend hohen Geldbuße zu rechnen. Das städtische Verbot gilt solange, wie die Untersagung des Prostitutionsgewerbes nach der Corona-Verordnung des Landes besteht.

Nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes ist im Bereich der Prostitution der Betrieb von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes untersagt. Dieses Verbot gilt jedoch nicht für selbständig und allein tätige Prostituierte.

Die für die Sicherheit und Ordnung zuständige Bürgermeisterin Agnes Christner betont, dass mit der städtischen Allgemeinverfügung nun klare Regeln bestehen. Insbesondere die aktuelle Zunahme der Infektionszahlen in Deutschland bereitet große Sorgen und erfordert entsprechende Maßnahmen, um einen erneuten Lockdown zu verhindern.