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Nördliche Innenstadt jetzt einheitliche Parkzone

Tagsüber zwei Stunden Maximalparkzeit – E-Autos gebührenfrei

Für das Parken in der nördlichen Innenstadt gelten ab sofort neue Regeln. Im Zuge einer Vereinheitlichung der bestehenden Parkbeschilderungen hat das Amt für Straßenwesen Gerberstraße, Lammgasse, Lohtorstraße, Zehentgasse und Turmstraße zu einer einheitlichen Zone erklärt und an den Quartierseinfahrten eine entsprechende Beschilderung anbringen lassen. „Durch die Ausweitung der Parkscheinpflicht auf sieben Tage in der Woche, Kurzzeitparken und Anwohnerparkausweise wollen wir den Parksuchverkehr im Quartier und in der Innenstadt insgesamt reduzieren, insbesondere die ‚Kreisfahrten‘ in den Abendstunden“, begründet Bürgermeister Wilfried Hajek die neuen Regeln. Neben der Verbesserung der Parksituation für Quartiersbewohner tragen die Maßnahme auch zur Luftreinhaltung bei.

Von 18 Uhr bis morgens um 8 Uhr ist in dieser Zone das Parken ausschließlich für Bewohner mit Parkausweisen erlaubt. Ausnahmen sind lediglich die im Rahmen der in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelten Fälle, beispielsweise für Menschen mit schweren Behinderungen mit dem EU-einheitlichen blauen Parkausweis. In den angrenzenden Gassen bleiben die bisherigen Parkregelungen bestehen.

Zusätzliche Parkmöglichkeiten schafft das Amt für Straßenwesen im Bereich der Lammgasse zwischen Zehentgasse und Turmstraße. Möglich wird dies durch einen Lückenschluss im bestehenden Einbahnstraßensystem.

Erweitert wird die bereits bestehende Parkscheinpflicht: Zukünftig ist nicht nur an Werktagen, sondern auch an Sonn- und Feiertagen ein Parkschein notwendig. Die Höchstparkdauer bleibt wie bisher auf zwei Stunden beschränkt. Damit gilt für alle Parkplätze in diesem Bereich einheitlich eine Parkscheinpflicht für das Parken tagsüber zwischen 8 Uhr und 18 Uhr. In der nördlichen Innenstadt stehen - durch einheitliche Regelungen gekennzeichnet - grundsätzlich nur Kurzzeitparkplätze zur Verfügung. Auch nach 18 Uhr besteht kein Angebot mehr an kostenlosen Parkplätze.

Die Parkgebühren bleiben unterdessen unverändert. Wie bisher gilt auch für den nun neu organisierten Bereich der in der Parkgebührenordnung der Stadt Heilbronn festgelegte Tarif von 50 Cent je angefangene 20 Minuten. Fahrer von Elektrofahrzeugen sind allerdings von Parkgebühren befreit. Voraussetzung dafür ist das Einlegen einer Parkscheibe und ein sogenanntes E-Kennzeichen mit einem „E“ im Anschluss an die Nummernkombination. Die Stadt Heilbronn setzt damit nach ersten Erprobungen erstmals großflächig das Elektromobilitätsgesetz (EMoG) um. „So wird für Autofahrer ein zusätzlicher Anreiz für die Nutzung von emissionsfreien E-Autos in der Innenstadt geschaffen“, sagt Hajek. In der Lohtorstraße sind auf Basis des EMoGs bereits Parkplätze mit Ladesäulen angelegt worden, die ausschließlich durch E-Fahrzeuge genutzt werden dürfen. Durch die Anreize zum Umstieg auf ein Elektroauto wird dabei der Flottenaustausch im Stadtgebiet und darüber hinaus beschleunigt.

Parkbeschilderung Gerberstraße