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Lärmaktionsplan fortgeschrieben
Mehr Ruhe im Heilbronner Stadtgebiet
Die Menschen vor Lärm schützen, das soll der Lärmaktionsplan, dessen vierte Fassung nun in der jüngsten Sitzung des Heilbronner Gemeinderats beschlossen wurde. Er zeigt, mit welchen Maßnahmen Umgebungslärm vermindert werden kann und soll so dazu beitragen, durch Lärm bedingte gesundheitliche Belastungen zu verhindern. Für die Erstellung des Lärmaktionsplans flossen Anregungen aus der Bevölkerung sowie die Stellungnahmen verschiedener Fachbehörden ein.
Der Lärmaktionsplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und berücksichtigt dabei sich verändernde Gegebenheiten wie auch neue Situationen. Seinen Ursprung hat er in einer Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union, deren Ziel es ist, Umgebungslärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern. Zu Umgebungslärm in diesem Sinne gehören neben Straßenverkehrslärm auch Lärm durch Stadtbahnen, Züge und Flugzeuge sowie Lärm, der von bestimmten Industriebetrieben ausgeht. Nicht Bestandteil ist hingegen Lärm in Wohnungen, Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz oder in Verkehrsmitteln.
Maßnahmen
für weniger Lärm
Hauptverursacher von Lärm ist im Heilbronner Stadtgebiet der Straßenverkehr. Für die Erstellung des Lärmaktionsplans wurde deshalb zunächst analysiert, wo es besonders laut ist. Auf dieser Basis arbeitete das städtische Planungs- und Baurechtsamt gemeinsam mit einem Planungsbüro Vorschläge für Maßnahmen aus, wie der Lärm in diesen Gebieten reduziert werden kann. Hier konnten sich auch die Heilbronnerinnen und Heilbronner im Rahmen zweier Bürgerbeteiligungen äußern und weitere Vorschläge einbringen.
Ergebnis der Analyse und der Bürgerbeteiligungen sind verschiedene Maßnahmen, die nun umgesetzt werden sollen:
- Aufbringung lärmmindernden Asphalts in besonders lärmintensiven Straßen
- Einrichtung von Tempo 30-Zonen in der Frankenbacher Straße, Heidelberger Straße und Theodor-Heuss-Straße
- Aktualisierung des städtischen Lärmschutzfenster-Programms, sodass künftig bereits ab 65 Dezibel bei Tag und 55 Dezibel bei Nacht eine Förderung für Lärmschutzfenster beantragt werden kann
- Intensivierung der Geschwindigkeitsüberwachung in lärmbelasteten Straßen
- Weitere Steigerung des Anteils von städtischen Elektrofahrzeugen
- Ausweisung weiterer sogenannter „Ruhiger Gebiete“, dazu gehören die Uferbereiche des Stadtneckars zwischen Wertwiesenpark und Götzenturmbrücke, beziehungsweise Friedrich-Ebert-Brücke sowie die BUGA-Daueranlagen wie Campuspark, Neckaruferpark und Hafenpark
Im Rahmen der Bürgerbeteiligungen gingen knapp 40 Anregungen ein, die geprüft, abgewogen und in Zusammenarbeit mit verschiedenen betroffenen Fachämtern ausgewertet wurden. Als zwei der ersten Maßnahmen, sollen in den kommenden Monaten die geplanten Tempo 30-Zonen in den Bereichen Frankenbacher Straße und in der Theodor-Heuss-Straße umgesetzt werden.
Der Lärmaktionsplan Stufe IV kann eingesehen werden unter www.heilbronn.de/laermaktionsplan.