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Sperrbezirk erweitert

Verbot von Straßenprostitution

Auf Bitte der Stadt Heilbronn hat das Regierungspräsidium Stuttgart den Sperrbezirk in Heilbronn geändert. Damit ist seit 16. März das Verbot der Straßenprostitution in Richtung Kanalhafenufer und Neckarufer nördlich des Europaplatzes erweitert worden. Somit gehören nun auch das Gebiet um das Frankenstadion, die Theresienwiese und das neue Wohnquartier „Neckarbogen“ zum Sperrbezirk. 

Zudem wird während der Bundesgartenschau die zeitliche Regelung für die Hafenstraße angepasst. Demnach ist Prostitution vom 17. April bis 6. Oktober erst von 20 bis 6 Uhr erlaubt. Nach dem 6. Oktober dürfen die Prostituierten wieder ab 19 Uhr ihre Dienste anbieten.

Eine Missachtung dieser Vorgaben kann mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden. Bei beharrlicher Missachtung handelt es sich um eine Straftat.