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Prüfberichte abgeben

Bis 31. Dezember 2018

Heilbronner Bauträger und Baubetreuer im Sinne der Gewerbeordnung müssen spätestens bis zum 31. Dezember dieses Jahres einen Prüfbericht für das Jahr 2017 nach der Makler- und Bauträgerverordnung beim Ordnungsamt der Stadt Heilbronn vorlegen. Der Bericht ist von einem Wirtschaftsprüfer, einem vereidigten Buchprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungs- bzw. Buchprüfungsgesellschaft zu erstellen.

Alle Gewerbetreibenden, die der Prüfberichtspflicht unterliegen, im Vorjahr jedoch keinerlei Bauträger- oder Baubetreuertätigkeiten ausgeübt haben, müssen anstelle eines Prüfberichtes eine sogenannte Negativerklärung vorlegen. Es gilt die gleiche Frist. Bei Nichtbeachtung der Abgabefrist müssen die Betroffenen mit der Einleitung eines Verwaltungs- und Bußgeldverfahrens rechnen.