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Drachen fallen unter das Luftverkehrsgesetz

Feuerwehr Heilbronn warnt

Die Feuerwehr Heilbronn weist darauf hin, dass Drachen, gleich welcher Form und Bauweise, nicht nur Spielzeug sind, sondern auch Luftfahrzeuge im Sinne des Luftverkehrsgesetzes. Wer seinen Drachen steigen lassen will, sollte vor dem Start achtgeben.

Die Drachen sind an einschlägige Luftverkehrsvorschriften gebunden. Damit eine Gefährdung anderer tieffliegender Luftfahrzeuge ausgeschlossen bleibt, ist beim Steigenlassen Folgendes zu beachten:

  • Das Halteseil darf eine Länge von 100 Meter nicht überschreiten. Die Benutzung einer längeren Drachenschnur muss von der zuständigen Luftfahrtbehörde, Regierungspräsidium Stuttgart, genehmigt werden.
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  • Nicht gestattet ist das Steigenlassen von Drachen in einer Entfernung von weniger als drei Kilometern von der Begrenzung eines Landeplatzes oder Segelfluggeländes.

  • Wegen der erhöhten Unfallgefahr sollte auch die Nähe von Freileitungen, Antennenanlagen und Ähnlichem gemieden werden.