Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1

Aktuelle Meldungen

Hier gelangen Sie zur Übersicht aller News

282 verloren ihren „Lappen“

Geschwindigkeitskontrollen 2018

Die Jahresbilanz der städtischen Geschwindigkeitskontrollen zeigt Verkehrssünden des vergangenen Jahres. 56.954 Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer sind im Jahr 2018 bei Tempokontrollen in der Stadt Heilbronn geblitzt worden, 282 mussten ihren Führerschein abgeben.

„Zu schnelles Fahren und nicht angepasste Geschwindigkeit gehören nach wie vor zu den Hauptursachen schwerer Verkehrsunfälle“, betont Bürgermeisterin Agnes Christner. „Deshalb werden wir die Kontrollen konsequent im gesamten Stadtgebiet fortsetzen“. Besonderes Augenmerk legt das Ordnungsamt dabei auf polizeilich ausgewiesene Unfallschwerpunkte und besondere Gefahrenstellen zum Beispiel im Bereich von Schulwegen, Kindergärten, Spielplätzen, Sportanlagen oder Seniorenheimen. Die Wünsche und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern berücksichtigt das städtische Ordnungsamt ebenfalls bei der Messstellenauswahl.

Festinstallierte Geschwindigkeitsmessgeräte, sogenannte „Blitzersäulen“ oder „Starenkästen“, erfassten 18.216 Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer.  Bei mobilen Kontrollen erfassten die Ordnungshüterinnen und Ordnungshüter weitere 38.738 Fahrerinnen und Fahrer. Bei der überwiegenden Mehrheit handelt es sich, wie bereits in den vergangenen Jahren, um geringfügige Tempoüberschreitungen, die ein Verwarnungsgeld zwischen zehn und 35 Euro nach sich zogen.

Rund 62 Prozent der mobilen Kontrollen im vergangenen Jahr hat das städtische Ordnungsamt in Tempo-30- oder verkehrsberuhigten Bereichen veranlasst.

Bei 2380 Fahrern, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 21 km/h überschritten, führte der Tempoverstoß zu einem Punkteeintrag im Flensburger Fahreignungsregister.

282 Temposünder waren so schnell unterwegs, dass sie sich vorübergehend von ihrem Führerschein trennen mussten: Bei einer Überschreitung innerorts ab 31 km/h beziehungsweise außerorts ab 41 km/h müssen sie den Führerschein für die Dauer von ein bis drei Monaten abgegeben. Zudem wird das Fahrverbot auch dann angeordnet, wenn die Geschwindigkeit zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres um mindestens 26 km/h überschritten wird - egal ob innerorts oder außerorts.

Ein paar Beispiele zeigen, wie sich auch im Jahr 2018 einzelne Verkehrsteilnehmer wieder besonders grob über bestehende Tempolimits hinwegsetzten:

  • In der Stedinger Straße, einem verkehrsberuhigten Bereich, in dem Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, ist ein Autofahrer mit 41 km/h geblitzt worden.
  • Mit 165 km/h statt der erlaubten 70 km/h erfasste das städtische Ordnungsamt einen Verkehrsteilnehmer auf der Neckartalstraße.
  • In der Pestalozzistraße, wo 30 km/h erlaubt sind, haben Ordnungshüterinnen und Ordnungshüter einen Autofahrer mit der Geschwindigkeit von 79 km/h gemessen.
  • Statt erlaubten 50 km/h wurde auf der Unterlandstraße ein Fahrer mit 117 km/h erwischt.

Auf der Kreisstraße zwischen Heilbronn und Donnbronn (K 9550) ist die Geschwindigkeit ebenfalls auf 50 km/h beschränkt. Ein Fahrzeugführer raste mit einer Geschwindigkeit von 139 km/h am Messgerät vorbei. Dies entspricht einer Überschreitung von 89 km/h. Die betroffene Person hat eine Geldbuße in Höhe von 1200 Euro zahlen und für drei Monate den Führerschein abgeben müssen. Zwei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister kamen ebenfalls hinzu.