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Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren „Bildungscampus West – Baufeld D“ und Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs mit örtlichen Bauvorschriften sowie teilweise Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses „Neckarbogen"

Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) am 28.07.2025 der Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses vom 23.01.2025 des folgenden Bebauungsplans beschlossen und gleichzeitig dem Bebauungsplan-Entwurf mit örtlichen Bauvorschriften zur Veröffentlichung zugestimmt: 

Bebauungsplan 09B/34 Heilbronn
„Bildungscampus West – Baufeld D“
mit örtlichen Bauvorschriften

zur Änderung der Bebauungspläne 09B/13 und 09B/20 sowie des Baulinienplans 09B/4. 

Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient, wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 11.06.2025 umgrenzt und umfasst die Flurstücke Nr. 1522/13 (teilw.), 1655 (teilw.), 1658/3 (teilw.), 1658/6 (teilw.), 1658/7 (teilw.) – siehe Übersichtsplan.

 

Planungsziel

Das Plangebiet unterliegt derzeit keiner baulichen Nutzung und stellt eine innerstädtische Brachfläche dar. Mit diesem Bauleitplanverfahren sollen daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung und Aufsiedlung des Heilbronner Innovationsparks (hip) geschaffen werden. Erhebliche Teile des hip werden einer Erweiterung des Heilbronner Bildungscampus zur Verfügung gestellt, so dass dort bei Vollaufsiedlung ein Mix aus studentischem Wohnen, Forschung, Entwicklung, Gastronomie, Einzelhandel und Gewerbe anzutreffen sein wird. 

 

Maßgebende Unterlagen

Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 11.06.2025 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen.

Für den Bebauungsplan gelten: 

>  die Begründung vom 11.06.2025

>  der Gestaltungsplan vom 11.06.2025

>  die schalltechnische Untersuchung des Büros Heine & Jud vom 28.04.2025

>  die lufthygienische Untersuchung des Büros Rau vom 19.12.2024

>  die artenschutzrechtliche Vorprüfung des Büros Zieger-Machauer vom 31.05.2023

>  die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom April 2025 des Planungsbüros IUS Institut für Umweltstudien

Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. 

 

Veröffentlichung des Entwurfs  

Die oben genannten maßgebenden Unterlagen sowie wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zu den Themen Geologie, Geochemie, Geothermie, Bergbau, Raumordnung, Hochwasserschutz, Gewässerschutz (Oberflächengewässer, Niederschlagswasser), Grundwasser, Naturschutz, Artenschutz, Altlasten und Immissionsschutz werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

11.08.2025 – 23.09.2025

im Internet veröffentlicht und können unter www.heilbronn.de/bauleitplanung abgerufen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen im genannten Zeitraum bei der Stadt Heilbronn, Technisches Rathaus, Cäcilienstraße 49, Raum B 0.27 im Erdgeschoss, öffentlich aus und können dort während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) eingesehen werden. 

 

Abgabe von Stellungnahmen

Während des oben genannten Zeitraums können die Unterlagen von der Öffentlichkeit eingesehen und mit Vertretern des Planungs- und Baurechtsamts erörtert werden. Wir bitten Sie, für eine persönliche Beratung oder Erörterung im Planungs- und Baurechtsamt vorher einen Termin zu vereinbaren (Tel.: 07131/56-3404). 

Äußerungen und Stellungnahmen können per E-Mail an bauleitplanung@heilbronn.de (mit der Bitte um vollständige Anschrift), über ein Online-Formular (unter der oben genannten Internetadresse), schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Wir bitten Sie nach Möglichkeit eine elektronische Übermittlung zu bevorzugen. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Hinweis zum Datenschutz 

Bitte beachten Sie, dass bei der Bearbeitung der von Ihnen abgegebenen Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren durch die Stadt Heilbronn personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail und ggf. Telefonnummer) verarbeitet werden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) in Verbindung mit § 3 BauGB. Die von Ihnen im Rahmen der abgegebenen Stellungnahme vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat in anonymisierter Form zur Entscheidungsfindung vorgelegt. Das Ergebnis der Entscheidung wird Ihnen mitgeteilt, Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 4 LDSG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 6 2. Halbsatz BauGB. Den ausführlichen Datenschutzhinweis finden Sie auf der Webseite der Stadt Heilbronn unter www.heilbronn.de/bauleitplanung-datenschutz.

 

Teilweise Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses “Neckarbogen” 

Im Geltungsbereich des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplans 09B/34 Heilbronn „Bildungscampus West – Baufeld D“ wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 19/10 Heilbronn „Neckarbogen“ vom 22.07.2010 aufgehoben. 

 

Heilbronn, 29.07.2025
Stadt Heilbronn
Bürgermeisteramt
In Vertretung

Ringle
Bürgermeister