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Ausschussbesetzung muss korrigiert werden

Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart

Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn muss die Besetzung von beschließenden Ausschüssen, beratenden Ausschüssen und kommunalen Aufsichtsräten korrigieren. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart am Dienstag entschieden.

Geklagt hatte die AfD-Fraktion im Heilbronner Gemeinderat. Sie hatte eine Neuverteilung beantragt, nachdem sie durch den Beitritt des Stadtrats Alfred Dagenbach (Pro Heilbronn) zur AfD-Fraktion von vier auf fünf Köpfe angewachsen war. Der Gemeinderat hatte dies mehrheitlich abgelehnt.

Begründet wurde das im Gemeinderat mit der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Demnach besteht – ausgenommen nach einer Gemeinderatswahl – kein ausdrücklicher Rechtsanspruch auf eine Umbesetzung von gemeinderätlichen Gremien, wenn sich die Fraktionsstärken ändern. Der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit, wonach die Gremien ein verkleinertes Abbild des Gemeinderats sein sollen, gelte in Baden-Württemberg nicht direkt, jedoch bestehe der Grundsatz der Weitergabe der Repräsentation. Es bestehe daher der Anspruch, das Verfahren zu starten, wenn der Proporz sich geändert hat.

Die damalige Überlegung, nicht schon nach rund einem halben Jahr eine zuvor einvernehmlich festgelegte Besetzung der Ausschüsse und Gremien wieder neu vorzunehmen, hielt das Gericht für nicht mehr relevant.

Die Neuverteilung bringt voraussichtlich Veränderungen für fast alle Fraktionen. Die AfD bekommt rechnerisch in vier Ausschüssen (Verwaltungsausschuss, Bau- und Umweltausschuss, Wirtschaftsausschuss, Betriebsausschuss Entsorgung) und zwei Aufsichtsräten einen zusätzlichen Sitz. Gleichzeitig sind Grüne, SPD, Freie Wähler und FDP von der Veränderung mit jeweils einem Sitz betroffen.

Eine wesentliche Veränderung ist bis heute eingetreten: Lediglich zwei der fünf AfD-Fraktionsmitglieder sind mittlerweile noch Mitglied der Partei.

Eine schriftliche Begründung des Urteils liegt noch nicht vor. In einer der nächsten Sitzungen wird sich der Gemeinderat mit der Neuverteilung befassen.