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Positive Wirkung auf das Sicherheitsempfinden
Evaluierung der Waffenverbotszone am Hauptbahnhof
Die Waffen- und Messerverbotszone im Bereich des Heilbronner Hauptbahnhofs und dessen Umfeld kommt gut an. Drei Viertel der Bürgerinnen und Bürger, die anlässlich der Evaluation dieser Verbotszone befragt wurden, sprechen sich für deren Fortführung aus. Fast alle Befragten wünschen sich sogar eine Ausweitung in die Innenstadt - was seit 5. September zum Start des Weindorfs bereits erfolgt ist. Die Befragung hat auch ergeben, dass sich das subjektive Sicherheitsempfingen verbessert, selbst bei Personen, die sich nie in dieser Zone aufhalten.
Seit dem 1. Juni 2024 sind Bereiche des Hauptbahnhofsvorplatzes/ Bahnhofsvorstadt der Stadt Heilbronn als Waffenverbotszone ausgewiesen. Sie verbietet das Führen von Waffen oder Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter. Angeordnet wurde sie, weil wiederholt Straftaten unter Einsatz von Waffen oder andere Delikte begangen worden waren. Sie ist eingebunden in eine Sicherheits- und Ordnungspartnerschaft mit der DB Station & Service AG und zunächst auf ein Jahr befristet. Über eine Verlängerung wird nach der dritten Befragung im Frühjahr 2025 entschieden.
Für die aktuell ausgewertete Evaluation wurden 15.000 zufällig aus dem Melderegister ausgewählte Heilbronner Bürgerinnen und Bürger bereits zweimal – im Mai und im August – per Brief angeschrieben, mit der Bitte online einen Fragenkatalog zu beantworten. 24,1 Prozent der Angeschriebenen haben in der ersten Welle geantwortet; 11,4 Prozent war die Rücklaufquote bei der zweiten.
Bisher hat die Polizei am Bahnhof und Bahnhofsvorplatz zwölf Vorfälle zur weiteren Bearbeitung ans Ordnungsamt weitergegeben zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Wer eine Waffenverbotszone mit einer Waffe betritt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.