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Kontrollfahrt mit Feuerwehr und Ordnungsamt
Verkehrswidriges Parken in Wohngebieten
Im Notfall können falsch parkende Autos erhebliche Probleme und Zeitverzögerungen für Feuerwehr und Rettungsdienst verursachen. Deshalb haben die Feuerwehr, das Ordnungsamt und das Amt für Straßenwesen erneut eine Kontrollfahrt mit einem großen Feuerwehrfahrzeug im Heilbronner Stadtgebiet unternommen. Im Blick hatten sie dabei besonders den Fünf-Meter-Bereich an Kreuzungen, wo nicht geparkt werden darf, sowie enge Stellen mit Durchfahrtsbreiten mit weniger als drei Meter.
Insgesamt wurden bei dieser Rundfahrt durch die Innenstadt und die Stadtteile Frankenbach, Biberach und Neckargartach 28 Verwarnungen wegen Falschparkens erteilt. Erfreulicherweise musste kein Fahrzeug abgeschleppt werden. In der Erhardgasse konnte ein Fahrzeugführer das Abschleppen seines Fahrzeuges noch durch Wegfahren gerade noch verhindern. Ansonsten wären neben dem erhobenen Verwarnungsgeld noch Abschleppkosten in Höhe von rund 200 Euro entstanden.
Für Ordnungsbürgermeisterin Agnes Christner sind die Kontrollergebnisse Anlass, darauf hinzuweisen, dass Falschparken kein Kavaliersdelikt darstellt. „Die eigene Bequemlichkeit beim Parken in Parkverbotszonen darf nicht zur Gefahr für andere werden. Deshalb werden wir auch in Zukunft weiter für das Thema freie Rettungswege sensibilisieren und kontrollieren.“
Bei den ersten Kontrollstellen im Stadtteil Frankenbach ergaben sich in der Schafhausstraße, Hintertorstraße und Kirchhausener Straße Probleme bei der Durchfahrt. Dort waren Fahrzeuge verkehrswidrig im eingeschränkten Haltverbot und im Kreuzungsbereich abgestellt worden. Erfreulicher zeigte sich die Situation im Ortsteil Biberach. Dort gab es im Bereich Ziegeleistraße, Finkenbergstraße und Panoramastraße keinerlei Beanstandungen. Im weiteren Streckenverlauf durch den Ortsteil Neckargartach mussten einige Falschparker gebührenpflichtig verwarnt werden. Mehrere Fahrzeuge parkten verbotswidrig – teilweise sogar mit allen vier Rädern – auf dem Gehweg, was Verwarnungsgelder in Höhe von mindestens 55 Euro zur Folge hatte.
Im Heilbronner Innenstadtbereich zeigten sich unterschiedliche Parksituationen. In der Gerberstraße und Wolfganggasse gab es keine Beanstandungen. In der Zehentgasse mussten fünf Fahrzeughalter verwarnt werden, weil sie außerhalb gekennzeichneter Parkflächen oder auf dem Gehweg geparkt hatten. Weitere Verwarnungen gab es in der Stielerstraße, Burenstraße, im Grillparzer Weg und in der Schmidbergstraße.
Bei den Kontrollen greift die Heilbronner Stadtverwaltung auch regelmäßig eingehende Hinweise aus der Bevölkerung auf zugeparkte Rettungswege auf.