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Keinerlei Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Antidiskriminierungsstelle Heilbronn

Bestätigung durch das Regierungspräsidium

Im Zusammenhangmit der Antidiskriminierungsstelle Heilbronn (adi.hn) und dem Betrieb beim Stadt- und Kreisjugendring gibt es keinerlei Fehlverhalten der Beteiligten. Das bestätigt das Regierungspräsidium Stuttgart (RP), das Oberbürgermeister Harry Mergel als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt nach Vorwürfen aus Reihen des Gemeinderats mit der Prüfung beauftragt hat.  

Die Ergebnisse sind eindeutig. „Für das Regierungspräsidium ist bei der Förderung der adi.hn durch die Stadt kein rechtlicher Verstoß erkennbar“, schreibt das RP an OB Mergel. Dabei knüpft das RP an eine ebenfalls durch den OB beauftragte Prüfung beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg an. Auch entkräftet das RP die Vorwürfe und sieht „keinen Anlass für Rückforderungen der Zuwendungen durch das Land“.

Für OB Mergel heißt das: „Weder dem Gemeinderat, der Stadtverwaltung, dem Landkreis noch dem Stadt- und Kreisjugendring ist im Zusammenhang mit dem Betrieb der Antidiskriminierungsstelle ein fehlerhaftes Verhalten anzulasten. Alle Vorwürfe sind eindeutig widerlegt. Dies lässt sich nach den vorliegenden Stellungnahmen des Sozialministeriums und des Regierungspräsidiums als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde sowie aufgrund der Einstellung des Verfahrens seitens der Heilbronner Staatsanwaltschaft eindeutig festhalten.“ Die Behörde hat ein Verfahren wegen Untreue mangels hinreichender Anhaltspunkte dieser Tage eingestellt.

Das RP bescheinigt nach der Prüfung auch dem Stadt- und Kreisjugendring, bei dem die adi.hn angesiedelt ist, dass er die adi.hn „entsprechend den Förderrichtlinien betrieben hat und keine Anhaltspunkte für rechtswidriges Vorgehen ersichtlich sind“. Es spiele auch keine Rolle, ob der Betrieb der adi.hn möglicherweise nicht durch den Vereinszweck gedeckt sei. Denn „ein Verstoß gegen die Satzung hätte höchstens vereinsinterne Auswirkungen“, erklärt das RP und bescheinigt, dass auch die Beratung von Zielgruppen jeden Alters – Kinder, Jugendliche und Erwachsene – und deren Förderung nicht im Widerspruch mit der Satzung steht. Nach Auffassung des Sozialministeriums sind die Zuwendungen „nicht unrechtmäßig“ erfolgt. „Es gibt kein Anlass für eine Rückforderung der Zuwendung durch das Land“, so das Ministerium in seiner Stellungnahme.

„Dieses eindeutige Ergebnis zeigt, dass alles korrekt gelaufen ist“, sagt Bürgermeisterin Agnes Christner. „Deshalb gehen wir davon aus, dass die Antidiskriminierungsstelle auch weiterhin durch die Stadt gefördert wird, und hoffen, dass der Gemeinderat die Finanzmittel zur Verfügung stellt.“

Die Antidiskriminierungsstelle Heilbronn nahm im Jahr 2020 als achte von mittlerweile neun unabhängigen Antidiskriminierungsstellen in Baden-Württemberg ihre Arbeit auf und ist beim Stadt- und Kreisjugendring angesiedelt. Sie ist Anlaufstelle für Menschen, die aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Arbeitsleben oder bei Alltagsgeschäften benachteiligt werden. Seit dem Jahr 2022 ist die finanzielle Förderung des Landes an die Gewährung eines kommunalen Eigenanteils von Stadt- und Landkreis Heilbronn in Höhe von jeweils 10.000 Euro geknüpft. Im April 2022 hat der Heilbronner Gemeinderat diese Kofinanzierung einstimmig beschlossen.

Der Verein Stadt- und Kreisjugendring Heilbronn ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend sowie von Jugendhilfeträgern, die Jugendarbeit im Stadt- und Landkreis Heilbronn anbieten. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und vertritt die Interessen seiner Mitglieder sowie nach Möglichkeit die Interessen der gesamten Jugend gegenüber der Öffentlichkeit, dem Gemeinderat der Stadt Heilbronn, dem Kreistag des Landkreises Heilbronn und den Behörden. Die Stadt Heilbronn arbeitet seit fast 50 Jahren mit dem Stadt- und Kreisjugendring in der verbandlichen Jugendarbeit vertrauensvoll zusammen.