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Chöre können Fördermittel beantragen

Bewerbung für Musikvereine noch bis 31. März möglich

 

Zahlreiche Studien belegen, dass Singen einfach glücklich macht – noch mehr Glückshormone werden ausgeschüttet, wenn man gemeinsam mit anderen im Chor singt. Nun besteht für musizierende Vereine mit Sitz in Heilbronn erneut die Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen.

Durch die Kulturförderrichtlinien unterstützt die Stadt Heilbronn Chöre und Musikvereinigungen finanziell, um das musikalische Erbe der Musikstadt Heilbronn zu bewahren und durch neue Impulse zu erweitern. Musikvereine können zum Beispiel einen Antrag auf Basisförderung stellen. Darin enthalten sind, je nach Voraussetzungen, ein Mietkostenzuschuss, Dirigentenzuschüsse sowie Jugendförder- und Jubiläumszuschüsse. Neben der Basisförderung können auch Anträge auf Veranstaltungs- oder Projektförderzuschüsse gestellt werden.

Voraussetzung für einen Antrag auf Basisförderung ist, dass der Verein gemeinnützig und seit mindestens drei Jahren in Heilbronn ansässig und tätig ist. Zusätzlich muss der Verein aus mindestens 20 Mitgliedern (oder zehn Mitgliedern unter 25 Jahren) bestehen und einen Mitgliedsbeitrag von mindestens 30 Euro erheben.

Bewerbungen sind bis spätestens Sonntag, 31. März, an die Stadt Heilbronn, Schul-, Kultur- und Sportamt, z. Hd. Ann-Kathrin Kist, Marktplatz 11, oder per E-Mail: ann-kathrin.kist@heilbronn.de zu senden. Das Antragsformular sowie weitere Informationen finden sich online unter www.heilbronn.de/kulturfoerderrichtlinien.

Bei Fragen steht Ann-Kathrin Kist vom Schul-, Kultur- und Sportamt der Stadt Heilbronn unter der Telefonnummer 07131 56-4743 zur Verfügung.