Eingliederungshilfe
Die Eingliederungs·hilfe ist eine Hilfe für Menschen mit Behinderung.
Ein Mensch mit Behinderung kann nicht alles so machen wie ein anderer.
Zum Beispiel:
- Er kann nicht alleine Wohnen
- Er braucht Hilfe beim Arbeiten
- Er kann nicht alleine eine Veranstaltung besuchen
Die Behinderung dauert länger als ein halbes Jahr.
Und wegen der Behinderung kann jemand nicht an der Gesellschaft teilnehmen.
Dann kann er Eingliederungs·hilfe bekommen.
Die rechtliche Grundlage für die Eingliederungshilfe ist das Sozial·gesetz·buch 9.
Sie können verschiedene Leistungen bekommen.
Zum Beispiel
- Unterstützung beim Wohnen
- Arbeit in einer Werk·statt
- Unterstützung in der Schule
- Unterstützung im Kinder·garten
- Geld, um Hilfen selbst zu bezahlen
Sie müssen einen Antrag beim Sozialamt stellen.
Das Sozialamt heißt in Heilbronn Amt für Familie, Jugend und Senioren.
Das Amt prüft dann:
- Ob Sie Eingliederungs·hilfe bekommen
- Welche Leistung Ihnen helfen kann
- Ob Sie Geld für die Leistung bezahlen müssen.
Um den Antrag zu prüfen, braucht das Sozial amt von Ihnen Unterlagen.
Unterlagen über Ihr Einkommen und Vermögen.
Das heißt Ihre:
- Lohn·abrechnungen
- Renten·bescheide
- Spar·bücher
Und Unterlagen über Ihre Gesundheit.
Schicken Sie die Unterlagen an die
Post·adresse:
Amt für Familie, Jugend und Senioren
Gymnasiumstraße 44
74072 Heilbronn
Oder schicken Sie die Unterlagen
mit dem Fax.
Die Fax·nummer ist:
0 71 31 56 - 21 45
Der Teilhabe·manager arbeitet im Sozial·amt.
Er ist Ihr Ansprech·partner.
- Wenn Sie Eingliederungs·hilfe beantragen wollen.
- Wenn Sie Fragen haben.
- Wenn Sie Hilfe beim Antrag brauchen
Wenn Sie Leistungen erhalten, redet er mit Ihnen.
Der Teilhabe·manager fragt dann:
- Wo Sie Hilfe brauchen
- Was Sie sich wünschen
- Welche Ziele Sie haben
Dann rufen Sie an.
Die Telefon·nummer ist:
0 71 31 56 – 37 33
Schreiben Sie eine E-Mail.
Die E-Mail·Adresse ist: besonderesozialleistungen@heilbronn.de oder
Besuchen Sie uns zu den Sprech·zeiten:
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