Ausländerangelegenheiten
Sonderaktion: An den folgenden Tagen können Aufenthaltstitel und Passersatzpapiere ohne vorherige Terminvereinbarung abgeholt werden:
Mittwoch, 11. September 2024, 14 bis 16 Uhr
Mittwoch, 09. Oktober 2024, 14 bis 16 Uhr
Mittwoch, 13.November 2024, 14 bis 16 Uhr
Mittwoch, 11. Dezember 2024, 14 bis 16 Uhr
Voraussetzung: Sie haben die Dokumente bereits vorab beantragt und von der Bundesdruckerei einen sogenannten PIN-Brief erhalten. Bitte beachten Sie: Während der Sonderaktion-Zeiträume können keine Aufenthaltstitel oder Passersatzpapiere beantragt und auch keine anderen Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Es geht lediglich um die Ausgabe von fertigen Dokumenten.
Sie haben Fragen und wissen nicht genau, was Sie machen müssen? Unter FAQs Ausländerangelegenheiten haben wir Ihnen die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.
Alle Ausländer, die in der Stadt Heilbronn und den Stadtteilenwohnen, können sich an die Ausländerbehörde oder die Staatsangehörigkeitsbehörde der Stadt Heilbronn wenden. Sie sind für alle ausländerrechtlichen Angelegenheiten zuständig. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten der beiden Behörden.
-->Öffnungszeiten und Ansprechpartner der Ausländerbehörde
-->Öffnungszeiten und Ansprechpartner der Staatsangehörigkeitsbehörde
Wenn Sie im Landkreis Heilbronn wohnen, ist das Landratsamt Heilbronn für Sie zuständig. Ausgenommen hiervon sind die großen Kreisstädte Bad Rappenau, Eppingen und Neckarsulm – diese haben eigene Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörden.
Ausländerbehörde
In diesen Fällen ist die Ausländerbehörde für Sie da:
Informationen zu Visa erhalten Sie hier.
Besonderes Ausländerrecht und Staatsangehörigkeitsbehörde
In diesen Fällen ist die Abteilung Besonderes Ausländerrecht und Staatsangehörigkeitsbehörde für Sie da:
- Einbürgerungen / Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft
- Staatsangehörigkeitsausweise
- Integrationskurse
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
- Arbeitserlaubnis bei Aufenthaltsgestattung und Duldungen
- Daueraufenthalt-EU
- Auflagenänderung bei Selbständigkeit
- Arbeitserlaubnis Westbalkanstaaten (Visumsverfahren, Erteilung, Verlängerung)
- Werkvertragsarbeitnehmer
- Mehrarbeit bei Studenten
- Arbeitsmigration (u.a. Ausbildung, Weiterbildung, blaue Karte EU, FSJ, Au-pair)
- Umgangsrecht
- eigenständiges Aufenthaltsrecht
- ARB EWG/Türkei Nr. 1/80
Unterlagen
Bitte denken Sie daran, zur Vorsprache bei der Ausländerbehörde und der Staatsangehörigkeitsbehörde immer alle vorhandenen Ausweisdokumente mitzubringen, die Sie besitzen (Pass / Personalausweis / Aufenthaltstitel / Zusatzblatt / Fiktionsbescheinigung etc.). Ohne diese Dokumente können wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten.
- Arbeitgeberbescheinigung(pdf 63 KB)
- Bescheinigung des Steuerberaters(pdf 64 KB)
- Wohnraumbescheinigung(pdf 61 KB)
- Wohnungsgeberbestätigung(pdf 954 KB)
- Bonitätsprüfung(pdf 108 KB)
Downloads
Weitere Infos
- Aufenthaltstitel
- Ausländerbehörde
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
- Brexit
- Einbürgerung - Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft
- FAQs Ausländerangelegenheiten
- Informationen für ausländische Studierende
- Integrationskurse
- Niederlassungserlaubnis
- Staatsangehörigkeitsausweise
- Staatsangehörigkeitsbehörde
- Visum