Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1
Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.

Informationen rund um die Feiertage

Von Karfreitag, 18. April, bis einschließlich Ostermontag, 21. April, sind die städtischen Dienststellen geschlossen und Bereitschaftsdienste eingerichtet. Alle Informationen zu den einzelnen Schließungen, Öffnungszeiten und angepassten Services erhalten Sie auf dieser Seite in der Übersicht. Die Stadt Heilbronn und alle städtischen Bediensteten wünschen frohe Ostern und eine besinnliche Zeit.

Bereitschaftsdienste

Friedhofsverwaltung
Auf dem Hauptfriedhof ist am Karfreitag, 18. April, am Ostersonntag, 20. April, und am Ostermontag, 21. April, jeweils von 10 bis 12 Uhr ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Zur Entgegennahme von Verstorbenen ist ein 24-stündiger Bereitschaftsdienst von Karfreitag, 18. April 2025 bis einschließlich Ostermontag, 21. April 2025 durchgängig eingerichtet.

Heilbronner Versorgungs GmbH
Bei Störungen in der Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung ist der Bereitschaftsdienst außerhalb der üblichen Dienstzeiten unter Telefon 07131 56-2588 erreichbar.

Abwasserwirtschaft
Die Bereiche Kanalbetrieb und Kläranlage sind durchgängig geöffnet. Die Leitstelle der Kläranlage unter Telefon 07131 56-4300 erreichbar.

Öffnungszeiten von Ämtern, Einrichtungen und Betrieben während der Feiertage

Die Öffnungszeiten bei den einzelnen städtischen Ämtern ändern sich wie folgt:

Entsorgungsbetriebe
Das Entsorgungszentrum Heilbronn und die städtischen Recyclinghöfe bleiben an den gesetzlichen Feiertagen am Karfreitag, 18. April, und am Ostermontag, 21. April, geschlossen. Am Karsamstag, 19. April, sind alle städtischen Recyclinghöfe zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet.

Stadtbibliothek
Die Stadtbibliothek im K3 ist von Karfreitag, 18. April, bis Ostermontag, 21. April, geschlossen. Während der gesamten Osterferien sind die Stadtteilbibliothek in Böckingen und Biberach sowie die Fahrbibliothek geschlossen.

Stadtarchiv
Die Ausstellungen des Stadtarchivs sind am Karfreitag, 18. April, und Ostermontag, 21. April, geschlossen, haben aber am Karsamstag, 19. April, und am Ostersonntag, 20. April, jeweils von 10 bis 17 Uhr geöffnet.

Städtische Museen
Das Museum im Deutschhof sowie die Kunsthalle Vogelmann sind am Karfreitag, 18. April, und am Ostermontag, 21. April, geschlossen. Geöffnet ist am Gründonnerstag, 17. April, am Karsamstag, 19. April, und am Ostersonntag, 20. April.

Literaturhaus “Trappenseeschlösschen”
Das Literaturhaus ist vom Gründonnerstag, 18. April, bis Ostermontag, 21. April, geschlossen.

Tourist-Information
Die Tourist-Information bleibt am Karfreitag, 18. April, am Ostersonntag, 20. April, und am Ostermontag, 21. April, geschlossen. Am Karsamstag, 19. April, ist von 10 bis 16 Uhr geöffnet.

Kundencenter Energiestandort Heilbronn
Das Kundencenter am Energiestandort Heilbronn bleibt lediglich an den Sonn- und Feiertagen geschlossen. Ansonsten gelten die üblichen telefonischen Servicezeiten.

Heilbronner Bäder
Das Soleo-Freizeitbad und das Hallenbad Biberach haben von Karfreitag, 18. April, bis Ostermontag, 21. April, geschlossen.

ÖPNV an den Feiertagen

Städtischer Busverkehr
Während der Osterferien von Montag, 14. April, bis einschließlich Freitag, 25. April, werden alle mit „S“ gekennzeichneten Fahrten der Linien 8 und 11 nicht gefahren. Die Linien 5 und 64 entfallen in den Osterferien komplett.
Die Busse fahren wie folgt: Am Karfreitag, 18. April, gilt Sonntagsverkehr; am Karsamstag, 19. April, gilt Samstagsverkehr; am Ostersonntag, 20. April, und am Ostermontag, 21. April, gilt Sonntagsverkehr. Bereits am Ostersonntag, 20. April, werden die Gieß- und Ausflugsfahrten zum Westfriedhof bzw. zur Waldheide wieder aufgenommen.

Nachtverkehr buddy-Nacht-Shuttle
Das buddy-Nacht-Shuttle verkehrt an Nächten auf Samstag von 0 bis 6 Uhr und an Nächten auf Sonn- und Feiertage (auch Nächte auf Karfreitag und Ostermontag) von 0 bis 8 Uhr.

Stadtbahn
Bei der Stadtbahn gilt am Gründonnerstag, 17. April, Freitagsverkehr; am Karfreitag, 18. April, gilt Sonntagsverkehr; am Karsamstag, 19. April, gilt Samstagsverkehr; am Ostersonntag, 20. April, und am Ostermontag, 21. April, gilt Sonntagsverkehr.