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Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.
 

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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Tipp

Sie haben Fragen und wissen nicht genau, was Sie machen müssen? Unter FAQs Ausländerangelegenheiten haben wir Ihnen die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Das beschleunigten Fachkräfteverfahren ist ein Instrument zur Beschleunigung der Einreise von Fachkräften. Bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes kann der Arbeitgeber in Vollmacht des Ausländers gegen Zahlung einer Gebühr ein „beschleunigtes Fachkräfteverfahren“ beantragen. Das Verfahren kann entweder bei der Landesagentur für die Zuwanderung ausländischer Fachkräfte oder – sofern der Firmensitz in Heilbronn ist -  bei uns als örtlich zuständige Ausländerbehörde beantragt und durchgeführt werden. Da eine doppelte Antragstellung nicht möglich ist, müssen Sie sich vor der Antragstellung entscheiden, wo Sie das Verfahren beantragen. 

Im beschleunigten Fachkräfteverfahren obliegt der zuständigen Ausländerbehörde die Beratung des Arbeitgebers über die Einreisevoraussetzungen der Fachkraft insgesamt, die Prüfung der ausländerrechtlichen Voraussetzungen sowie, soweit erforderlich, das Betreiben des Anerkennungsverfahrens und das Einholen der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Alle beteiligten Behörden sind an enge Fristen gebunden.  Weitere Informationen können Sie dem Infoblatt entnehmen. Einen Überblick über die vorzulegenden Unterlagen finden Sie unter “Formulare”.