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Informationen für ausländische Studierende

Wenn Sie für Ihr Studium oder ein Austauschsemester aus dem Ausland nach Heilbronn kommen, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke. Was Sie hierfür benötigen und was Sie beachten müssen, finden Sie auf dieser Seite. Außerdem haben wir ein FAQ mit den wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken sind:

  • Die Einreise erfolgt mit einem Visum (Kategorie D) zum Zweck des Studiums. Das Visum wird von der für Sie zuständigen Deutschen Botschaft in Ihrem Herkunftsland oder dem Land Ihres gewöhnlichen Aufenthalts ausgestellt.
  • Sie absolvieren ein Studium an einer
    • staatlichen oder
    • staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Pädagogische Hochschule, Kunsthochschule, Fachhochschule)
      oder
    • vergleichbaren Ausbildungsstätte (z.B. Duale Hochschule Baden-Württemberg)

  • Das Studium ist der Hauptzweck Ihres Aufenthalts. Dazu zählen auch alle Ausbildungsphasen wie:
    • Sprachkurs oder Studienkolleg zur Studienvorbereitung
    • Sprachprüfung
    • auf das Studium vorbereitende Praktika (wenn von der Hochschule empfohlen oder vorgeschrieben)
    • Studium (Grundstudium, Hauptstudium, studienbegleitende Praktika, Zwischen- und Abschlussprüfungen)
    • Aufbaustudium, Zusatzstudium, Ergänzungsstudium oder Promotion
    • praktische Tätigkeiten im Anschluss an ein Studium (falls sie vorgeschriebener Teil der Ausbildung sind)

  • Ihr Lebensunterhalt (aktuell 934 €) ist gesichert und Sie haben eine Krankenversicherung in Deutschland.
  • Sie erfüllen die Voraussetzungen für den Zugang zu der gewünschten Bildungseinrichtung.

Die notwendigen allgemeinen schulischen Voraussetzungen können Sie nicht in Deutschland nachholen.

Verfahren

  • Nach der Einreise melden Sie sich beim Bürgeramt der Stadt Heilbronn an. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
  • Wir empfehlen Ihnen die Anmeldung an einem der von den Hochschulen (HHN und TUM) und dem Bürgeramt koordinierten Sonderterminen durchzuführen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer Hochschule
  • Rechtzeitig (3-4 Monate) vor Ablauf Ihres Visums buchen Sie bitte hier einen Termin bei der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. 
     

Benötigte Unterlagen

Für die Erteilung und für jede Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis müssen grundsätzlich folgende Unterlagen bei der Beantragung vorgelegt werden:

  • Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
  • gültiger Pass
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Wohnraumbescheinigung des Vermieters
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Finanzierungsnachweis
  • Bescheinigung über studienvorbereitende Maßnahmen oder Immatrikulationsbescheinigung
  • Gebühr (Erteilung 100,00 €; Verlängerung 93,00 €)

Weitere Unterlagen können je nach Sachverhalt erforderlich sein. Für jede Vorsprache bei der Ausländerbehörde müssen Sie einen Termin vereinbaren.
 

Europaweit studieren

Sollten Sie in einem EU-Mitgliedstaat eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken besitzen und möchten Sie einen Teil Ihres Studiums in Deutschland absolvieren, benötigen Sie hierfür keine Aufenthaltserlaubnis, sofern Ihr Aufenthalt im Bundesgebiet 360 Tage nicht übersteigt. Voraussetzung hierfür ist, dass die aufnehmende Ausbildungseinrichtung dies vor Einreise dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mitgeteilt hat und folgende Nachweise vorgelegt hat:

  • Nachweis über den durch den anderen Mitgliedstaat ausgestellten Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums 
  • Nachweis, dass Sie einen Teil Ihres Studiums in Deutschland absolvieren möchten, da Sie an einem Unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen teilnehmen oder es eine Vereinbarung zwischen Ihnen und zwei oder mehr Hochschulen gibt
  • Nachweis der Zulassung
  • Kopie eines anerkannten und gültigen Reisepasses
  • Nachweis der Sicherung Ihres Lebensunterhaltes.

Weitergehende Informationen des BAMF finden Sie hier.

FAQs - Fragen und Antworten

Diese FAQ´s richten sich speziell an Personen mit einem Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums. Fragen zum allgemeinen Ausländerrecht werden hier beantwortet:

Um in Deutschland zu studieren, müssen Sie zeigen, dass Sie genug Geld zum Leben haben. Das ist wichtig für Ihre Aufenthaltserlaubnis. Sie brauchen mindestens 934 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist für Essen, Miete und Krankenversicherung.

Sie müssen Nachweise vorlegen, dass Sie genug Geld haben. Das können ein Sperrkonto, ein Stipendium oder eine Verpflichtungserklärung von jemand anderem sein. Wenn Sie aus der Europäischen Union kommen, reicht es, wenn Sie versichern, dass Sie genug Geld haben. 

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis für das Studium haben, dürfen Sie 140 ganze Tage oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten. Ein halber Tag bedeutet bis zu 4 Stunden Arbeit. Neben dem Studium dürfen Sie an der Hochschule oder in einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung ohne Zeitbegrenzung arbeiten.

Ja, Praktika sind erlaubt, wenn sie für das Studium notwendig sind. Diese Praktika werden nicht als Arbeitstage gezählt. Andere Praktika, die nicht vorgeschrieben sind, dürfen Sie nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde machen.

Ja, Sie dürfen Ihr Studienfach wechseln. Wichtig ist, dass Sie das Studium in einer angemessenen Zeit beenden. Die Studiendauer plus drei Semester darf nicht überschritten werden. Auch die gesamte Aufenthaltszeit für das Studium in Deutschland darf nicht länger als 10 Jahre sein.

Bitte informieren Sie frühzeitig die Ausländerbehörde über den Wechsel (studentsHN@heilbronn.de). Darüber hinaus müssen die Immatrikulationsbescheinigung und eine Bescheinigung über die durchschnittliche Studiendauer des neuen Studienfachs vorgelegt werden.

Nach dem Studium können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate bekommen, um einen Job zu suchen. In dieser Zeit dürfen Sie ohne Einschränkungen arbeiten. Sie müssen aber nachweisen, dass Sie genug Geld und eine Krankenversicherung haben.

Wenn Sie eine qualifizierte Arbeit finden, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte oder die Blaue Karte beantragen.

Bitte nehmen Sie im Fall einer Beschäftigung frühzeitig Kontakt zum Team Arbeitsmigration (feg@heilbronn.de) auf. 

Ja, Sie können den Aufenthaltsgrund ändern, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Nur ein Wechsel zu einer vorübergehenden Beschäftigung ist nicht erlaubt.