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Bürgergeld ersetzt Arbeitslosengeld II

Auswirkungen auch auf Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt

Zum 1. Januar löst das Bürgergeld zum einen das bisherige Arbeitslosengeld II, welches auch unter dem Namen „Hartz IV“ bekannt ist, ab. Zum anderen wirkt sich die Einführung des Bürgergeldes auch auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie auf die Hilfe zum Lebensunterhalt aus. Auch für Menschen, die diese Leistungen beziehen, sieht das Bürgergeld-Gesetz neue Regelungen vor.

Das Praktische ist, wer schon bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder auf Hilfe zum Lebensunterhalt hatte, wird das neue Bürgergeld automatisch erhalten. In diesem Fall müssen also keine neuen Anträge gestellt werden.

Für alle Empfänger von Bürgergeld erhöhen sich die Regelsätze zum 1. Januar 2023 wie folgt. Diese liegen für Alleinstehende und Alleinerziehende dann bei 502 Euro. Volljährige Partner bzw. Partnerinnen erhalten 451 Euro. Volljährige unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern bekommen 402 Euro, Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahre 420 Euro, Kinder von sechs bis 13 Jahre 348 Euro und Kinder bis fünf Jahre 318 Euro.

Mitte des Jahres werden im SGB II die Möglichkeiten zu Weiterbildung und Qualifizierung verbessert. Außerdem werden durch höhere Freibeträge Menschen mit Arbeit mehr Geld zur Verfügung haben als ohne. 

Karenzzeiten für Wohnungen und Vermögen

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die Kosten der Unterkunft in der tatsächlichen Höhe übernommen (sogenannte Karenzzeit). Erst ab dem zweiten Jahr wird geprüft, ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind und ein Kostensenkungsverfahren erforderlich wird.

In der Karenzzeit steigt mit der Einführung des Bürgergeldes auch die Grenze des sogenannten Schonvermögens. Für ALG-II-Beziehende steigt dieses auf 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere in dieser Bedarfsgemeinschaft lebende Person. Für Personen, die Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, erhöht sich das geschützte Vermögen von 5.000 auf künftig 10.000 Euro. Dies bedeutet: Vermögen bis zu dieser Freigrenze bleibt unangetastet.

Zahl der Anspruchsberechtigten steigt

Durch das Bürgergeld-Gesetz haben mehr Menschen einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und dem Sozialgesetzbuch XII. Es ist daher anzunehmen, dass die Zahl der Anträge und Beratungsgespräche steigt. „Das kann in der Folge leider zu längeren Bearbeitungszeiten führen. Hierfür bitten wir um Verständnis und Geduld“, sagt Achim Bocher, Leiter des Amts für Familie, Jugend und Senioren.

Das Bürgergeld nach dem SGB II - das betrifft alle erwerbsfähigen Personen und deren Familienangehörige - erhalten anspruchsberechtigte Heilbronnerinnen und Heilbronner beim Jobcenter Stadt Heilbronn: www.jobcenter-stadt-heilbronn.de.

Für Personen in Rente oder Personen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, ist das Amt für Familie, Jugend und Senioren der Stadt Heilbronn in der Gymnasiumstraße 44 Ansprechpartner. Das Gleiche gilt für Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt. Mehr Infos und Anträge finden sich unter www.heilbronn.de/buergergeld und www.heilbronn.de/sozialhilfe