Erneute Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs "Bereich Talstraße"
Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) am 24.10.2024 dem Bebauungsplan-Entwurf mit örtlichen Bauvorschriften erneut zur Veröffentlichung zugestimmt:
Bebauungsplan 42/14 Heilbronn–Neckargartach
„Bereich Talstraße“
mit örtlichen Bauvorschriften
zur Änderung des Bebauungsplans 38/16, der Baulinienpläne 42/2 und 42/4 sowie der Ortsbausatzung 1939.
Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient, wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungsbüros Dr.-Ing. Schaufler vom 26.08.2024 umgrenzt und umfasst folgende Flurstücke:
1 teilw. (Leinbach), 350 teilw. (Frankenbacher Straße), 392/1, 3414, 3424, 3425 (Krautgartenweg), 3451, 3452, 3454, 3455, 3456, 3463, 3464, 3465, 3470, 3470/1, 3472, 3473, 3475, 3476, 3477/1, 3483, 3486, 3490, 3491, 3492, 3493, 3494/1, 3494/2, 3495, 3496, 3497, 3498, 3499, 3500, 3501, 3502, 3503, 3505/2, 3508, 3509, 3510, 3511, 3513, 3513/1, 3514, 3519, 3522, 3523, 3524, 3525/1, 3525/2, 3526, 3527, 3527/2, 3529, 3530, 3531, 3532, 3534, 3540, 3541, 3542, 3543, 3564 (Talstraße), 3565, 3565/1, 3566, 3567, 3568, 3570, 3571, 3572/1, 3572/2, 3573, 3574, 3576, 3578, 3580, 3582, 3583, 3584, 3586, 3587, 3588, 3588/1, 3590, 3590/1, 3591, 3592, 3593, 3595, 3598, 3600, 3604, 3605/1, 3605/2, 3606, 3609, 3610, 3611, 3612, 3612/1, 3613, 3613/1, 3614, 3614/1, 3615, 3616, 3616/1, 3617/1 3617/4, 3618, 3618/1 und 3624 teilw.
Planungsziel
Die Aufstellung des Bebauungsplans ist insbesondere erforderlich, um eine städtebaulich und architektonisch sinnvolle, sich in die Umgebung einfügende und zeitgemäße Wohnbebauung zu ermöglichen. Auch die Hochwassersituation und Überschwemmungsgefahr durch den Leinbach erfordert eine Änderung der planungsrechtlichen Situation.
Maßgebende Unterlagen
Maßgebend ist der Lageplan des Planungsbüros Dr.-Ing. Schaufler vom 26.08.2024 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen.
Für den Bebauungsplan gelten:
• die Begründung des Planungsbüros Dr.-Ing. Schaufler, Eberbach, vom 26.08.2024,
• der Gestaltungsplan des Planungsbüros Dr.-Ing. Schaufler, Eberbach, vom 26.08.2024,
• die artenschutzrechtliche Untersuchung von IUS Institut für Umweltstudien Weibel & Ness GmbH, Heidelberg, vom Juni 2024 und
• die Geräuschimmissionsprognose von RW Bauphysik Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, Schwäbisch Hall, vom 20.06.2024.
Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Erneute Veröffentlichung
Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB wird durch die Veröffentlichung der Unterlagen für die Dauer von 30 Tagen durchgeführt. Dabei können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Diese betreffen insbesondere die geplante Wendeanlage, die am Abschluss der Talstraße nach Nordosten verschoben wurde und sich auf Flächen, auf die die Stadt Zugriff hat, beschränkt.
Die Konzeption für die geplante Wohnanlage auf dem Eckgrundstück Frankenbacher Straße / Talstraße wurde entsprechend angepasst und beschränkt sich ebenfalls auf verfügbare Flächen.
Es wurde ein harmonischerer Übergang beim Verlauf der rückwärtigen Baugrenze zwischen der Bebauung auf diesem Eckgrundstück und der westlich angrenzenden Bebauung geschaffen.
Die Belange des Sanitärbetriebs mit zugehörigem Wohnhaus in der Talstraße wurden in etwas größerem Maß bezüglich der Wohnnutzung und dem Wegerecht berücksichtigt.
Die Errichtung von Balkonen und Terrassen wurden erleichtert, da die Grundflächenzahl hierfür geringfügig überschritten werden kann.
Veröffentlichung des Entwurfs
Die maßgebenden Unterlagen sowie wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zu den Themen Kulturdenkmal, archäologische Denkmalpflege, Raumordnung, Naturschutz, Gewässerschutz, Immissionsschutz, Überschwemmungs- und Landschaftsschutzgebiet, Geotechnik, Boden und Bergbau werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
18.11. – 17.12.2024
im Internet veröffentlicht und können unter www.heilbronn.de/bauleitplanung abgerufen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen im genannten Zeitraum bei der Stadt Heilbronn, Technisches Rathaus, Cäcilienstraße 49, Raum B 0.27 im Erdgeschoss, öffentlich aus und können dort während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) eingesehen werden.
Abgabe von Stellungnahmen
Während des oben genannten Zeitraums können die Unterlagen von der Öffentlichkeit eingesehen und mit Vertretern des Planungs- und Baurechtsamts erörtert werden. Wir bitten Sie, für eine persönliche Beratung oder Erörterung im Planungs- und Baurechtsamt vorher einen Termin zu vereinbaren (Tel.: 07131/56-2717).
Äußerungen und Stellungnahmen können per E-Mail an bauleitplanung@heilbronn.de (mit der Bitte um vollständige Anschrift), über ein Online-Formular (unter der oben genannten Internetadresse), schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Wir bitten Sie nach Möglichkeit eine elektronische Übermittlung zu bevorzugen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Heilbronn, 28.10.2024
Stadt Heilbronn
Bürgermeisteramt
In Vertretung
Ringle
Bürgermeister