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Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs "Schulcampus Grünewaldstraße"

Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) am 07.10.2024 die Aufstellung des folgenden Bebauungsplans beschlossen und gleichzeitig dem Bebauungsplan-Entwurf mit örtlichen Bauvorschriften zur Veröffentlichung zugestimmt:

Bebauungsplan 34/36 Heilbronn-Böckingen 
Schulcampus Grünewaldstraße“ 
mit örtlichen Bauvorschriften

zur Änderung des Bebauungsplans 34/18, der Baulinienpläne 33A/3, 34/III und der Ortsbausatzung 1939.

Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient, wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungsbüros Dr.-Ing. Schaufler vom 01.08.2024 umgrenzt und umfasst die Flurstücke 1499 tw. (Landwehrstraße), 1501, 1501/1 tw. (Grünewaldstraße), 1549/4, 1549/5 und 1580 tw. (Grünewaldstraße).

Planungsziel

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, um die bedarfsgerechte Schulentwicklung im Stadtteil Böckingen sicherzustellen. Mit der Zusammenlegung der benachbarten Neckartalschule und Grünewaldschule, dem Neubau eines modernen Schulgebäudes sowie der geplanten Umnutzung eines Teils der Verkehrsfläche der Landwehrstraße zum Schulgelände, wird der Schulcampus realisiert.

Maßgebende Unterlagen

Maßgebend ist der Lageplan des Planungsbüros Dr.-Ing. Schaufler vom 01.08.2024 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen.

Für den Bebauungsplan gelten: 
• die Begründung vom 01.08.2024, 
• der Gestaltungsplan vom 10.10.2023,
• die schalltechnische Untersuchung vom 16.05.2024,
• die artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung vom November 2023.

Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Im Lageplan vom 01.08.2024 sind die Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzt.

Veröffentlichung des Entwurfs

Die maßgebenden Unterlagen sowie wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zu den Themen (Klimaschutz, Geotechnik, Bergbau, Gewässerschutz, Denkmalschutz, Raumordnung und Immissionsschutz ) werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

                                                                                                        21.10. – 03.12.2024

im Internet veröffentlicht und können unter www.heilbronn.de/bauleitplanung abgerufen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen im genannten Zeitraum bei der Stadt Heilbronn, Technisches Rathaus, Cäcilienstraße 49, Raum B 0.27 im Erdgeschoss, öffentlich aus und können dort während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) eingesehen werden.

Abgabe von Stellungnahmen

Während des oben genannten Zeitraums können die Unterlagen von der Öffentlichkeit eingesehen und mit Vertretern des Planungs- und Baurechtsamts erörtert werden. Wir bitten Sie, für eine persönliche Beratung oder Erörterung im Planungs- und Baurechtsamt vorher einen Termin zu vereinbaren (Tel.: 07131/56-3235).

Äußerungen und Stellungnahmen können per E-Mail an bauleitplanung@heilbronn.de (mit der Bitte um vollständige Anschrift), über ein Online-Formular (unter der oben genannten Internetadresse), schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Wir bitten Sie nach Möglichkeit eine elektronische Übermittlung zu bevorzugen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Heilbronn, 08.10.2024
Stadt Heilbronn
Bürgermeisteramt
In Vertretung


Ringle
Bürgermeister