Bürgergeld
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Zuständigkeiten bei den Sozialleistungen:
- Das Bürgergeld nach dem SGB II können anspruchsberechtigte Heilbronner Bürgerinnen und Bürger beim Jobcenter Stadt Heilbronn auch online beantragen.
- Personen in Rente oder die dauerhaft, voll erwerbsgemindert sind erhalten Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe). Ihr örtlicher Ansprechpartner ist das Amt für Familie, Jugend und Senioren der Stadt Heilbronn. Das Gleiche gilt für Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt.
Informationen zum Bürgergeld: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Was ist das Bürgergeld?
Zum 01. Januar 2023 tritt das neue „Bürgergeld-Gesetz“ in Kraft. Mit der Einführung des Bürgergeldes werden die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) neu geregelt und die Grundsicherung im SGB XII weiterentwickelt.
Dies bedeutet: Das Bürgergeld ersetzt das bisherige Arbeitslosengeld II, welches auch unter dem Namen „Hartz IV“ bekannt ist.
Neben dem neuen Bürgergeld im Bereich des SGB II gibt es außerdem die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Hilfe zum Lebensunterhalt. Auch für diese Menschen sieht das Bürgergeld-Gesetz neue Regelungen im SGB XII vor. Alle Informationen hierzu finden Sie im Bereich Sozialhilfe.
Wer bekommt die neuen Sozialleistungen?
Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II hatte, wird künftig das neue Bürgergeld erhalten. Weitere Informationen können Sie beim Jobcenter der Stadt Heilbronn abrufen. Dort können Sie das Bürgergeld auch online beantragen.
Auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Hilfe zum Lebensunterhalt wird automatisch überprüft. Dafür müssen keine neuen Anträge gestellt werden.
Wenn Sie eine weitere Beratung wünschen, können Sie sich beispielsweise auch an den Sozialverband VdK Deutschland e.V. wenden.