Aufnahmekriterien für Ganztagsbetreuungsangebote sowie für die Aufnahme von Kindern ab einem Jahr in Kindergärten
Zentrales Anliegen der Stadt Heilbronn ist der Ausbau der Ganztagsbetreuungsangebote und der Krippenplätze in den Heilbronner Kindertageseinrichtungen. Für Ganztagesangebote besteht kein Rechtsanspruch. Gemäß dem Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg haben die erziehungsberechtigten Personen das Amt für Familie, Jugend und Senioren mindestens sechs Monate vor der beabsichtigten Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in Kenntnis zu setzen. Bei dringendem Bedarf erfolgt eine Klärung im Einzelfall über die Abteilung Tageseseinrichtungen für Kinder beim Amt für Familie, Jugend und Senioren der Stadt Heilbronn. Übersteigt die Nachfrage die Anzahl der vorhandenen Ganztagesbetreuungsplätze bzw. der Kleinkindplätze in Kindertageseinrichtungen, erfolgt die Aufnahme entsprechend den folgenden Kriterien:
- Kinder, deren Erziehungsberechtigter oder Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schul- oder Hochschulausbildung befinden oder an einer Maßnahme zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt teilnehmen
- Alter des angemeldeten Kindes
- Kinder alleinerziehender Mütter oder Väter
- Geschwisterkinder, die im Laufe des Kindergartenjahres einen Rechtsanspruch erlangen
- die Wohnortnähe zum Kindergarten
- Wunsch und Wahlrecht der Eltern nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Bei Erwerbstätigkeit oder Bildungsmaßnahmen sind die Art und der zeitliche Umfang oder der Zeitpunkt der geplanten Aufnahme spätestens vier Wochen vor Beginn der Betreuung des Kindes durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. des Bildungsträgers in der Kindertageseinrichtung nachzuweisen.