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Wohngeld

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Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für selbstgenutzten Wohnraum. Es wird als Mietzuschuss (bei Mietwohnungen) oder als Lastenzuschuss (bei Eigentum) geleistet.

Zum 01.01.2023 ist eine Wohngeldreform in Kraft getreten, die im Wesentlichen folgende Komponenten enthält:

  • Einführung einer Heizkostenkomponente
  • Einführung einer Klimakomponente
  • Anhebung der Einkommensgrenzen

Damit soll erreicht werden, dass zum einen mehr neue Haushalte in den Wohngeldbezug kommen und sich zum anderen das Wohngeld erhöht.

Wer erhält Wohngeld für selbstgenutzten Wohnraum?

  • Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers als Mietzuschuss
  • Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss
  • Eigentümer eines Mehrfamilienhauses als Mietzuschuss
  • (Pflege-)Heimbewohner, die dauerhaft im Heim leben

Wovon hängt ab, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht?

  • Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • Höhe des Gesamteinkommens
  • Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung aus Bewirtschaftung und Kapitaldienst

Zu der wohngeldfähigen Miete gehören die Brutto-Kaltmiete, das heißt die Miete für den Wohnraum und „kalte“ Nebenkosten wie Wasser, Abwasser, Abfallgebühren und Kaminfeger-/Schornsteinfegergebühren. Wenn diese Kosten zusätzlich zur Miete an Dritte gezahlt werden müssen, können die entsprechenden Gebührenbescheide dem Wohngeldantrag beigefügt werden.
„Warme“ Nebenkosten wie Gas, Haushaltsstrom, Abschläge für Warmwasser und Heizung sind nicht wohngeldfähig und können daher nicht berücksichtigt werden. Allerdings wird bei der Wohngeldberechnung eine pauschale Heizkostenkomponente berücksichtigt, sodass diesen Kosten teilweise Rechnung getragen wird.

Die Stadt Heilbronn ist der Mietenstufe IV zugeordnet. Die Höchstbeträge für die berücksichtigungsfähige Miete in dieser Mietenstufe sind:

Anzahl der zu berücksichtigenden HaushaltsmitgliederHöchstbetrag für Brutto-Kaltmiete / Belastung bis 31.12.2024
1491 EUR
2595 EUR
3708 EUR
4825 EUR
5944 EUR
Für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied+ 114 EUR
Anzahl der zu berücksichtigenden 
Haushaltsmitglieder
Höchstbetrag für Brutto-Kaltmiete / Belastung ab 01.01.2025
1511
2619
3737
4858
5982
Mehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied119

Wie kann man Wohngeld erhalten?

Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Die Antragsformulare können untenstehend heruntergeladen werden. Außerdem können Sie bei allen Bürgerämtern oder beim Sozialamt der Stadt Heilbronn die notwendigen Antragsformulare abholen. Auch ein formloser Antrag zur Fristwahrung ist telefonisch oder per E-Mail möglich. Grundsätzlich wird Wohngeld ab dem Monat geprüft, in dem Antrag bei der Behörde eingeht.

Weitere Infos

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