Wiederzulassung Gebrauchtfahrzeuge
Achtung! Bei ausreichend Personalkapazität werden zwischen 7 Uhr und 7.30 Uhr weitere tagesaktuelle Termine angeboten, welche ausschließlich online oder am Terminal direkt in der Zulassungsstelle gebucht werden können.
Die städtische Zulassungsstelle kann nur mit einem im Voraus vereinbarten Termin besucht werden. Termine können Sie per Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07131 56-3636 vereinbaren. Zudem stehen viele unserer Leistungen auch als Online-Dienste zur Verfügung.
Sie können ihr Gebrauchtfahrzeug online zulassen oder einen Termin in der KfZ-Zulassungsstelle buchen. Egal welchen Weg Sie wählen, auf dieser Seite erfahren Sie alles rund um den Vorgang und die notwendigen Unterlagen.
Hinweis: Bei Wiederzulassung muss das Fahrzeug zusätzlich vorher außer Betrieb gesetzt worden sein.
Online Zulassung mit iKfZ
Die Online-Zulassung ist schnell, einfach und günstig. Sie erhalten innerhalb weniger Tage Zulassungsbescheid, Plaketten und alle notwendigen Unterlagen bequem per Post. Und das Beste: Wenn Sie die bestehenden Kennzeichen behalten, können Sie nach der Zulassung direkt losfahren und müssen lediglich die ausgedruckte Bestätigung mitführen.
- Ihr Fahrzeug wurde seit dem 01.01.2015 neu zugelassen oder wieder zugelassen und damit Fahrzeugpapiere sowie Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes
- Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode. Der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I befindet sich auf der Rückseite. Dieser muss vollständig und vorsichtig freigelegt werden. Das Dokument wird damit entwertet, Sie erhalten nach erfolgreicher Zulassung einen neuen Fahrzeugschein.
- Nur bei Halterwechsel: Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode Der Fahrzeugbrief ist eines der wichtigsten Zulassungspapiere für Fahrzeuge. Sie erhalten ihn beim Fahrzeugkauf mit dem Fahrzeug.
- Elektronische Versicherungsbestätigung / eVB-Nr. (früher „Versicherungsdoppelkarte") Mit der elektronische Versicherungsbestätigung weist die Versicherung nach, dass für ein Kraftfahrzeug ein Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Sie erhalten diese von Ihrer KfZ-Versicherung.
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP) Hier müssen Sie das Datum der gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp das Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP) angeben.
- Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Weitere Informationen vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Die einzelnen Vorgänge hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) übersichtlich in folgendem Flyer dargestellt:
>> i-Kfz - Internetbasierte Fahrzeugzulassung
Weitere Informationen zu den Vorgängen finden Sie auf der Homepage des BMVI:
>> Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung
KfZ Zulassung vor Ort
Selbstverständlich können Sie auch weiterhin Ihr KfZ vor Ort zulassen. Hierzu buchen Sie bitte einen Termin bei der KfZ-Zulassungsstelle.
Unterlagen die Ihnen bereits vorliegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, Fahrzeugschein) Der klassische Fahrzeugschein, den Sie vom vorherigen Halter erhalten und der bei der Nutzung des KfZ stets mitgeführt werden sollte.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, Fahrzeugbrief) Nur bei Halterwechsel, Namensänderung, Wechsel des Kennzeichens (Saison, Historisch und wenn Sie noch im Besitz eines alten Fahrzeugbriefes sind).
- Elektronische Versicherungsbestätigung / eVB-Nr. (früher „Versicherungsdoppelkarte") Mit der elektronische Versicherungsbestätigung weist die Versicherung nach, dass für ein Kraftfahrzeug ein Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Sie erhalten diese von Ihrer KfZ-Versicherung.
- Bescheinigung der Hauptuntersuchung (HU) Die Bestätigung, dass Ihr Auto eine gültige Hauptuntersuchung (umgangssprachlich "TÜV") hat.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des künftigen Halters (gegebenenfalls mit Aufenthaltsgenehmigung). Bei Zulassung auf Gewerbebetriebe zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z.B. Handelsregister).
Formulare die Sie ausfüllen und einreichen müssen:
In folgenden Fällen werden zusätzliche Unterlagen benötigt:
1. Zulassung eines Neufahrzeuges auf Minderjährige:
2. Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugen aus EU- oder EWR-Mitgliedstaaten:
- Ausländische Fahrzeugpapiere
- CoC-Papiere (EWG-Übereinstimmungserklärung) Jeder in der EU verkaufte Wagen muss deren Normen entsprechen. Bescheinigt wird das mit den sogenannten CoC-Papieren. Das Papier muss Ihnen beim Kauf vom Verkäufer übergeben werden.
- bei Fahrzeugen ohne CoC-Papiere (EWG-Übereinstimmungserklärung) ein technisches Datenblatt einer anerkannten Prüfstelle bzw. eines amtlich anerkannten Sachverständigen
- Eventuell bisherige ausländische Kennzeichen
- das Fahrzeug muss zur Prüfung der Fahrzeugidentnummer vorgeführt werden. Oder es liegt eine Bestätigung über die Übereinstimmung der Fahrzeugidentnummer eines amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder ein Gutachten nach §21 StVZO bzw. §13 EG-FGV/Art.45 (EU) vor.
3. Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs aus NICHT-EU/EWR-Ländern:
- Verzollungsnachweis
- Ausländische Fahrzeugpapiere
- CoC-Papiere (EWG-Übereinstimmungserklärung)
- bei Fahrzeugen ohne CoC-Papiere (EWG-Übereinstimmungserklärung) ein technisches Datenblatt einer anerkannten Prüfstelle bzw. eines amtlich anerkannten Sachverständigen
- Bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung ein Vollgutachten einer anerkannten Prüfstelle (§ 21 StVZO)
- Eventuell bisherige ausländische Kennzeichen
- das Fahrzeug muss zur Prüfung der Fahrzeugidentnummer vorgeführt werden. Oder es liegt eine Bestätigung über die Übereinstimmung der Fahrzeugidentnummer eines amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder ein Gutachten nach §21 StVZO bzw. §13 EG-FGV/Art.45 (EU) vor.
Woher bekomme ich mein Kennzeichen?
Ihr Kennzeichen können Sie vorab als Wunschkennzeichen bei uns reservieren und bei einem Dienstleister Ihrer Wahl prägen lassen. Bei uns erhalten Sie außerdem Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten