Versammlungen unter freiem Himmel
Eine Versammlung im Sinne des Versammlungsrechts liegt vor, wenn mehrere Personen in der Öffentlichkeit gemeinschaftlich an der allgemeinen Meinungsbildung teilhaben wollen. Grundsätzlich kann jeder öffentliche Versammlungen veranstalten oder an solchen teilnehmen. Diese finden in der Regel unter freiem Himmel statt, zumeist auf Straßen und Plätzen. Die öffentliche Versammlung kann an einem bestimmten Kundgebungsort erfolgen oder mobil in Form eines Aufzuges.
Keine Versammlungen sind im Regelfall wissenschaftliche, sportliche, gewerbliche, religiöse und kulturelle Veranstaltungen, beispielsweise Konzerte, Theateraufführungen, Straßenfeste, Flohmärkte. Für diese Veranstaltungen gelten Vorschriften in anderen Rechtsbereichen.
Nach der gesetzlichen Anmeldefrist sind Versammlungen unter freiem Himmel grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe bei der zuständigen Versammlungsbehörde - im Stadtkreis Heilbronn beim Ordnungsamt - anzumelden. Öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen müssen nicht angemeldet werden.
Die Anmeldefrist geben der Versammlungsbehörde und dem Veranstalter die Möglichkeit, erforderliche Regelungen zu Ort, Zeit und Ablauf der Versammlung bereits im Vorfeld der Versammlung zu treffen, die dann der Veranstalter frühzeitig berücksichtigen kann. Die Anmeldung kann formlos erfolgen oder anhand des unten aufgeführten Anmeldeformulars. Nach der Anmeldung erhält der Veranstalter eine Anmeldebestätigung, die im Einzelfall Auflagen enthalten kann.
Die Anmeldung muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Adresse des Veranstalters
- Verantwortlicher Leiter, Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit
- Tag, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen Angabe der Wegstrecke
- Thema / Motto der Versammlung
- Erwartete Zahl der Versammlungsteilnehmer
- Kundgebungsmittel (z.B. Transparente, Megaphon usw.)
- Bei Ordnereinsatz: Anzahl der Ordner