Verlust oder Änderung von Fahrzeugpapieren
Die städtische Zulassungsstelle kann nur mit einem im Voraus vereinbarten Termin besucht werden. Termine können Sie per Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07131 56-3636 vereinbaren. Zudem stehen viele unserer Leistungen auch als Online-Dienste zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
Ausstellung eines Ersatz-Fahrzeugscheines (ZB I) bei Verlust
Erforderliche Unterlagen:
- Fahrzeugbrief (wenn dieser vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurde).
Sollten Sie bereits EU-konforme Fahrzeugpapiere haben (Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II) müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II bei Verlust des Teils I nicht vorlegen. - Nachweis über gültige Hauptuntersuchung.
- Abgabe einer Versicherung an Eides Statt (persönlich durch die Person, die den Schein verloren hat).
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit Aufenthaltsgenehmigung).
Ausstellung eines Ersatz-Fahrzeugbriefes (ZB II) bei Verlust
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
- Die Verfügungsberechtigung muss geklärt und nachweisbar sein (Übergabeerklärung bzw. Empfangsbescheinigung über die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Kaufvertrag).
- Abgabe einer Versicherung an Eides Statt persönlich durch den Halter.
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit Aufenthaltsgenehmigung). Bei Zulassung auf Gewerbebetriebe zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z.B. Handelsregister).
Berichtigung des Fahrzeugscheines(ZB I) bei technischen Änderungen
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, Fahrzeugschein).
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, Fahrzeugbrief).
- Bescheinigung/Untersuchungsbericht eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr über die technische Änderung.
Änderung der Anschrift innerhalb des Stadtkreises
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, Fahrzeugschein).
Falls die Adresse schon einmal auf diesem Dokument geändert wurde oder wenn Sie noch die alten Fahrzeugpapiere besitzen (Fahrzeugschein), ist auch die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefes erforderlich. - Bescheinigung Hauptuntersuchung (HU) für Fahrzeuge, die älter als drei Jahre sind.
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit Aufenthaltsgenehmigung). Bei Zulassung auf Gewerbebetriebe zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z.B. Handelsregister).
Namensänderung
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, Fahrzeugschein).
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, Fahrzeugbrief).
- Bescheinigung Hauptuntersuchung (HU) für Fahrzeuge, die älter als drei Jahre sind.
Gültigen Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit Aufenthaltsgenehmigung). Bei Zulassung auf Gewerbebetriebe zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z.B. Handelsregister).