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Bürgerservice A-Z

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Umschreibung eines Fahrzeuges

Tipp

Die städtische Zulassungsstelle kann nur mit einem im Voraus vereinbarten Termin besucht werden. Termine können Sie per Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07131 56-3636 vereinbaren. Zudem stehen viele unserer Leistungen auch als Online-Dienste zur Verfügung.

Tipp

Achtung! Bei ausreichend Personalkapazität werden zwischen 7 Uhr und 7.30 Uhr weitere tagesaktuelle Termine angeboten, welche ausschließlich online oder am Terminal direkt in der Zulassungsstelle gebucht werden können.

Sie können die Umschreibung eines Fahrzeuges bequem von zu Hause aus zu erledigen oder einen Termin in der KfZ-Zulassungsstelle buchen. Egal welchen Weg Sie wählen, auf dieser Seite erfahren Sie alles rund um den Vorgang und die notwendigen Unterlagen.

Online KfZ-Zulassung - Hier klicken, wenn Sie  Ihr Fahrzeug online zulassen wollenOnline KfZ-Zulassung - Hier klicken, wenn Sie  Ihr Fahrzeug online zulassen wollen

Online Umschreibung mit iKfZ

Die Online-Umschreibung ist schnell, einfach und günstig. Sie erhalten innerhalb weniger Tage Zulassungsbescheid, Plaketten und alle notwendigen Unterlagen bequem per Post. Und das Beste: Wenn Sie bereits die Kennzeichen Zuhause haben, können Sie nach der Zulassung direkt losfahren und müssen lediglich die ausgedruckte Bestätigung mitführen.

  • Das Fahrzeug wurde seit dem 01.01.2015 neu zugelassen oder wieder zugelassen und damit Fahrzeugpapiere sowie Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes.
  • Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode Der Fahrzeugbrief ist eines der wichtigsten Zulassungspapiere für Fahrzeuge. Sie erhalten ihn beim Fahrzeugkauf mit dem Fahrzeug.
  • Elektronische Versicherungsbestätigung / eVB-Nr. (früher „Versicherungsdoppelkarte") Mit der elektronische Versicherungsbestätigung weist die Versicherung nach, dass für ein Kraftfahrzeug ein Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Sie erhalten diese von Ihrer KfZ-Versicherung.
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP) Hier müssen Sie das Datum der gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp das Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP) angeben.
  • Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
  • Zur Identifizierung:
    • Neuer Personalausweis (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)
    • ein Smart-Phone mit der kostenlosen „AusweisApp2“ oder ein Kartenlesegerät 
    • ALTERNATIV:BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/elD/eAT-Authentifizierung
    • Juristische Personen benötigen ein Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat

Weitere Informationen vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Die einzelnen Vorgänge hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) übersichtlich in folgendem Flyer dargestellt:
>> i-Kfz - Internetbasierte Fahrzeugzulassung

Weitere Informationen zu den Vorgängen finden Sie auf der Homepage des BMVI:
>> Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung


KfZ Umschreibung vor Ort

Selbstverständlich können Sie auch weiterhin Ihr KfZ vor Ort umschreiben lassen. Hierzu buchen Sie bitte einen Termin bei der KfZ-Zulassungsstelle.

Tipp

Bei der KfZ Umschreibung kommt es darauf an, ob auch der bisherige Halter bereits im Stadtkreis Heilbronn gewohnt hat. Je nachdem ändern sich auch die notwendigen Unterlagen.

Umschreibung eines Fahrzeugs innerhalb des Stadtkreises Heilbronn (bei Halterwechsel innerhalb) Umschreibung eines Fahrzeugs innerhalb des Stadtkreises Heilbronn (bei Halterwechsel innerhalb)

Umschreibung eines Fahrzeugs innerhalb des Stadtkreises Heilbronn

Dies betrifft Fahrzeuge, bei denen sowohl der bisherige als auch der neue Halter im Stadtkreis Heilbronn leben.

Unterlagen die Ihnen bereits vorliegen:

  • Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode. Der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I befindet sich auf der Rückseite. Dieser muss vollständig und vorsichtig freigelegt werden. Das Dokument wird damit entwertet, Sie erhalten nach erfolgreicher Zulassung einen neuen Fahrzeugschein.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, Fahrzeugbrief) Der Fahrzeugbrief ist eines der wichtigsten Zulassungspapiere für Fahrzeuge. Sie erhalten ihn beim Fahrzeugkauf mit dem Fahrzeug.
  • Elektronische Versicherungsbestätigung / eVB-Nr. (früher „Versicherungsdoppelkarte") Mit der elektronische Versicherungsbestätigung weist die Versicherung nach, dass für ein Kraftfahrzeug ein Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Sie erhalten diese von Ihrer KfZ-Versicherung.
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP) Hier müssen Sie das Datum der gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp das Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP) angeben.
  • Kennzeichenschilder
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des künftigen Halters (gegebenenfalls mit Aufenthaltsgenehmigung). Bei Zulassung auf Gewerbebetriebe zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z.B. Handelsregister).
Umschreibung eines Fahrzeugs von außerhalb des Stadtkreises Heilbronn Umschreibung eines Fahrzeugs von außerhalb des Stadtkreises Heilbronn

Umschreibung eines Fahrzeugs von außerhalb des Stadtkreises Heilbronn

Seit Januar 2015 fällt für Fahrzeughalter, die ihren Wohnsitz oder Sitz innerhalb Deutschlands in einen anderen Zulassungsbezirk verlegen, die grundsätzliche Pflicht der Antragstellung auf Zuteilung eines neuen Kennzeichens weg. Seit Oktober 2019 gilt dies auch für Erwerber eines Fahrzeugs, sofern es noch zugelassen ist. Es kann nun zwischen der Zuteilung eines neuen Kennzeichens und der Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens gewählt werden. Bei beiden Varianten muss der Halter jedoch unter Vorlage der notwendigen Unterlagen bei der Zulassungsstelle des aktuellen Wohnorts des Halters den jeweiligen Antrag stellen.

Unterlagen die Ihnen bereits vorliegen:

  • Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) 
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP) Hier müssen Sie das Datum der gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp das Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP) angeben.
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des künftigen Halters (gegebenenfalls mit Aufenthaltsgenehmigung). Bei Zulassung auf Gewerbebetriebe zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z.B. Handelsregister).

Unterlagen die Ihnen bereits vorliegen:

  • Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, Fahrzeugbrief) Der Fahrzeugbrief ist eines der wichtigsten Zulassungspapiere für Fahrzeuge. Sie erhalten ihn beim Fahrzeugkauf mit dem Fahrzeug.
  • Elektronische Versicherungsbestätigung / eVB-Nr. (früher „Versicherungsdoppelkarte") Mit der elektronische Versicherungsbestätigung weist die Versicherung nach, dass für ein Kraftfahrzeug ein Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Sie erhalten diese von Ihrer KfZ-Versicherung.
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP) Hier müssen Sie das Datum der gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp das Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP) angeben.
  • Kennzeichenschilder, wenn nicht bereits außer Betrieb gesetzt (abgemeldet)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des künftigen Halters (gegebenenfalls mit Aufenthaltsgenehmigung). Bei Zulassung auf Gewerbebetriebe zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z.B. Handelsregister).

Formulare die Sie zusätzlich ausfüllen und einreichen müssen:


Woher bekomme ich mein Kennzeichen?

Ihr Kennzeichen können Sie vorab als Wunschkennzeichen bei uns reservieren und bei einem Dienstleister Ihrer Wahl prägen lassen. Bei uns erhalten Sie außerdem Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten