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Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Für die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis müssen Interessierte ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben, das heißt mindestens 185 Tage im Jahr in Deutschland leben. Besitzer einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR-Staat müssen ihren Führerschein in der Regel nicht umschreiben lassen. Im Regelfall ist dieser gültig, bis er abläuft.

Wenn Sie Ihren Führerschein in einem Drittstaat erworben haben, ist dieser in der Regel ab der Anmeldung in Deutschland weitere sechs Monate gültig, bevor er umgeschrieben werden muss. Bei Nicht-EU-Staaten wird zwischen sogenannten Anlage 11-Staaten und Drittstaaten unterschieden. Für Anlage 11-Staaten gelten Sonderregelungen. Zu welchem Staat ihr Herkunftsland gehört, können Sie bei der Führerscheinstelle erfahren.

Wenn Sie einen Antrag stellen, benötigen Sie folgende Unterlagen für die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis.

Voraussetzungen/Unterlagen

  • Aktuelles, biometrisches Foto
  • Personalausweis, Pass
  • Erste Anmeldebestätigung (Zuzug nach Deutschland)
  • Sehtestbescheinigung
  • Gültiger ausländischer Führerschein
  • Übersetzung durch einen anerkannten Automobilclub oder durch einen vereidigten Dolmetscher
  • Gegebenenfalls theoretische und praktische Prüfung
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

Besonderheiten/Befreiungen

  • Für Umschreibungen der Klassen C, CE, D, DE gelten weitere Bestimmungen.

Gebühren

  • EU-/EWR-Staaten und Anlage 11-Staaten: 35,00 Euro
  • Drittstaaten: 42,60 Euro