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Bürgerservice A-Z

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Speisereste

Speisereste

Gaststätten, Restaurants, Imbissbetriebe, Fast-Food-Betriebe sowie Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung und Großküchen müssen ihre Speisereste getrennt erfassen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuführen.

Speiseabfälle fallen unter das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) und dürfen weder über den Restmüll noch über die Biotonne entsorgt werden. Eine Entsorgung über die Biotonne oder den Restmüll ist daher nicht zulässig. Das städtische Veterinäramt informiert über Hintergründe und Anforderungen unter der Rufnummer 07131 56-2395.

Eine Biotonne für kompostierbare Abfälle aus der Speisenvorbereitung (z.B. Reste vom Salatputzen) wird im Bereich der Gastronomie und von Großküchen nur dann gestellt, wenn nachweislich eine geordnete Speiseabfallentsorgung vorhanden ist (Vorlage eines gültigen, dauerhaften Vertrages mit einem zugelassenen Speiseresteverwerter).