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SEPA-Lastschriftverfahren

Tipp

Hinweis: Für die Teilnahme am Lastschriftverfahren für Abfallgebühren folgen Sie bitte diesen Informationen.

SEPA (Single Euro Payments Area) bezeichnet den einheitlichen europäischen Zahlungsraum, in dem nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden bargeldlosen Zahlungen unterschieden wird. Grundlage für die Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren ist das SEPA-Lastschriftmandat. Die Stadt Heilbronn hat dieses im November 2013 eingeführt. Bürgerinnen und Bürger, die der Stadt Heilbronn bis zu diesem Stichtag bereits eine Einzugsermächtigung erteilt hatten, erhielten ein Wandlungsschreiben, in welchem auf die Umstellung hingewiesen wurde. Bestehende Einzugsermächtigungen wurden dadurch automatisch in ein SEPA-Lastschriftmandat umgewandelt.

Wie nehme ich am Lastschriftverfahren bei der Stadt Heilbronn teil?

Zur Teilnahme am Lastschriftverfahren kann ein entsprechendes SEPA-Basislastschriftmandat bei der Stadtkasse Heilbronn sowohl telefonisch unter der Nummer 07131 56-3257 als auch schriftlich (zum Beispiel per E-Mail an sepa@heilbronn.de) angefordert werden. Die Zusendung des SEPA-Lastschriftmandats kann auf dem Postweg, per E-Mail oder Fax erfolgen. Die Rücksendung des SEPA-Lastschriftmandats ist nur im Original und handschriftlich unterschrieben gültig.

Die Verwendung eigener Vordrucke ist ebenfalls möglich, allerdings müssen diese explizit als SEPA-Basislastschriftmandat gekennzeichnet sein. Des Weiteren sind folgende Angaben notwendig:

  • Zahlungspflichtiger
  • Buchungszeichen
  • IBAN, eventuell BIC
  • gegebenenfalls abweichender Kontoinhaber
  • Ort, Datum, Unterschrift des Kontoinhabers

Wichtig: Ein den Vorschriften entsprechend formulierter Text, mit dem der Zahlungsdienstleister (Banken und Sparkassen) angewiesen wird, die Belastung des Zahlungskontos einzulösen, muss unbedingt enthalten sein. Sofern Sie uns ein eigenes SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden wir Ihnen eine Vorabankündigung mit der Mandatsreferenz, Gläubiger-ID und dem Zeitpunkt der nächsten Fälligkeit zukommen lassen.

SEPA-Firmenlastschriftmandate werden von der Stadt Heilbronn nicht entgegengenommen.

Welche Form müssen die SEPA Lastschriftmandate haben?

Seit der SEPA-Umstellung bei der Stadt Heilbronn im November 2013 können nur noch SEPA-Lastschriftmandate und keine Einzugsermächtigungen mehr erteilt werden. Die SEPA-Lastschriftmandate sind nur im Original und handschriftlich unterschrieben gültig. Eine Änderung von Bankverbindungen insbesondere aufgrund telefonischer Mitteilung, Mitteilung per E-Mail oder Fax ist leider nicht mehr möglich.

Wie lange gilt das SEPA-Lastschriftmandat?

Das Mandat kann selbstverständlich jederzeit durch den Zahlungspflichtigen gegenüber dem Zahlungsempfänger widerrufen werden. Ansonsten gilt es unbefristet bzw. maximal für 36 Monate nach der letzten Einziehung.

Was bedeutet IBAN?

Die IBAN (International Bank Account Number) ist die standardisierte internationale Kontonummer. Diese ist je nach Land unterschiedlich lang, in Deutschland hat sie 22 Zeichen. Sie besteht aus einem internationalen Teil, der sich aus dem Länderkennzeichen und einer zweistelligen Prüfziffer zusammensetzt, und einem nationalen Teil, der individuelle Kontodetails enthält. In Deutschland sind das die Bankleitzahl und die Kontonummer.

Was bedeutet BIC?

Der BIC (Bank bzw. Business Identifier Code oder auch Swift-Code) ist die international standardisierte Bankleitzahl des jeweiligen Kreditinstituts und besteht aus 8 bzw. 11 Zeichen. Bei nationalen Überweisungen ist die Angabe des BIC nicht notwendig.

Was ist die SEPA-Überweisung?

Seit Januar 2008 können Überweisungen in Euro innerhalb Deutschlands und grenzüberschreitend in alle SEPA-Teilnehmerländer per SEPA-Überweisung durchgeführt werden. Zum 1. Februar 2014 löste die SEPA-Überweisung das nationale Überweisungsverfahren in den Euroländern endgültig ab. Der Überweisende und der Begünstigte sowie deren Zahlungsdienstleister werden bei der SEPA-Überweisung durch zwei besondere Kennziffern identifiziert, die IBAN und den BIC anstatt der althergebrachten Kontonummer und Bankleitzahl.

Was ist das SEPA-Lastschriftverfahren?

Das SEPA-Lastschriftverfahren löst das bisherige Lastschriftverfahren ab. Seither wurde die Zustimmung für ein Lastschriftverfahren über eine Einzugsermächtigung erteilt. Diese wird nun durch das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt. Jedes dieser Mandate ist mit einer eindeutigen, individuellen Nummer, der sogenannten Mandatsreferenznummer, gekennzeichnet. Daneben verfügt jeder Einreicher von Lastschriften über eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Die Mandatsreferenznummer als auch die Gläubiger-Identifikationsnummer werden im Verwendungszweck jeder Lastschrift angegeben. Damit lässt sich jedes Mandat eindeutig identifizieren und es kann leicht geprüft werden, ob dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde.

Dem Zahler muss rechtzeitig (mindestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde) eine Vorabinformation zugesandt worden sein, damit er sich auf die Kontobelastung einstellen und für entsprechende Deckung sorgen kann. Als Vorabinformation („Pre-Notification“) ist jede Mitteilung (z.B. Bescheid, Rechnung, Vertrag) des Lastschrifteinreichers an den Zahler geeignet, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt.

Was ist die Mandatsreferenz?

Die Mandatsreferenz ist ein eindeutig vergebenes Kennzeichen für ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat. Bei der Stadt Heilbronn ist das Buchungszeichen in der Mandatsreferenz verschlüsselt. Auf diese Weise kann nachvollzogen werden, für welchen Zahlungsgegenstand (z.B. Grundsteuer) das Mandat erteilt wurde.

Was ist die Gläubiger-Identifikationsnummer?

Die Gläubiger-Identifikationsnummer (auch Gläubiger-ID genannt) ist eine eindeutige Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers. Mit dieser Nummer kann jederzeit nachvollzogen werden, wer von einem Konto abgebucht hat.

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