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Bürgerservice A-Z

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Reisepass

Zur Beantragung des Reisepasses müssen Sie wegen der Unterschrift und der Fingerabdrücke persönlich bei einem der Bürgerämter vorbeikommen. Die Herstellung des Reisepasses bei der Bundesdruckerei in Berlin dauert derzeit acht bis neun Wochen. Die Verlängerung des alten Reisepasses ist nicht möglich. Bei der Abholung des Reisepasses können Sie sich vertreten lassen. Auf Ihrem Abholbeleg ist hierzu eine entsprechende Vollmacht vorgesehen.

Seit dem 1. November 2007 gibt es den so genannten ePass, bei dem neben dem digitalen Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke im Chip des Passes gespeichert werden. Die Fingerabdrücke werden elektronisch mit einem Scanner erfasst. Eine zentrale Speicherung der Fingerabdruckdaten findet nicht statt. Bei Kindern unter sechs Jahren oder wenn dauerhafte medizinische Gründe vorliegen, werden keine Fingerabdrücke erhoben. Nähere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

Falls es einmal eilig sein sollte, kommt die Beantragung eines Expresspasses in Betracht. In begründeten Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Reisepass zur sofortigen Mitnahme ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass sich Einreisebestimmungen der Länder jederzeit ändern können. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die jeweiligen Konsulate oder Ihr Reisebüro. Informationen zu Einreisebestimmungen finden Sie auch auf der Homepage des Auswärtigen Amts unter www.auswaertiges-amt.de.

Voraussetzungen/Unterlagen

  • Persönliches Erscheinen (gilt auch für Kinder)
  • Alter Personalausweis oder Reisepass bzw. Kinderausweis/Kinderreisepass oder Geburtsurkunde jeweils im Original.
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach so genanntem ICAO-Standard (Format 35 x 45 Millimeter, Gesichtsgröße 32 bis 36 Millimeter, neutraler Gesichtsausdruck, frontal aufgenommen, einfarbiger heller Hintergrund sowie einige weitere Kriterien - für Babys und Kleinkinder gelten vereinfachte Regeln).
  • Nach Heirat oder bei sonstigem Wechsel der Namensführung: Heiratsurkunde bzw. sonstige entsprechende Urkunden (Hinweis: Ihr Personalausweis mit altem Namen ist ungültig und muss deshalb schnellstmöglich neu beantragt werden; die eID-Funktion wurde evtl. bereits gesperrt).
  • Spätaussiedler müssen bei der Beantragung von Ausweisen und Pässen zusätzlich ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. den Bundesvertriebenenausweis sowie ihr Familienbuch vorlegen.
  • Bei Ausstellung von Personalausweisen an unter 16-Jährige muss das Einverständnis beider Personensorgeberechtigten beziehungsweise die gerichtliche Sorgerechtsregelung vorliegen. Sollten nicht beide Elternteile gemeinsam den Antrag stellen, genügt auch eine formlose schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils sowie dessen Personalausweis oder Reisepass. Die gesetzlichen Vertreter müssen sich ausweisen können. Bei nicht verheirateten oder getrennt lebenden Eltern ist antragsberechtigt der sorgeberechtigte Elternteil, bei dem das Kind sich mit Zustimmung des anderen Elternteils bzw. aufgrund eines Urteils gewöhnlich aufhält. In Zweifelsfällen werden weitere Unterlagen z. B. zum Sorgerecht verlangt oder das Einverständnis des anderen Elternteils eingeholt.

Gebühren

Der ePass kostet bei Antragstellung 70 Euro und ist zehn Jahre gültig (unter 24 Jahren kostet er 37,50 Euro und ist sechs Jahre gültig). Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass kostet 26 Euro und ist ein Jahr gültig.

Selbstbedienungsterminal

Im Zentralen Bürgeramt kann gegen eine Gebühr von 8,- Euro ein Selbstbedienungsterminal zur digitalen Erstellung von Passbild, Unterschrift und Fingerabdrücken genutzt werden. Für Kinder und Jugendliche, die kleiner als 120 cm sind, ist das Selbstbedienungsterminal nicht geeignet. 

Auskunftsservice zu abholbereiten Pässen und Ausweisen

Wenn Sie bei der Stadt Heilbronn einen neuen Reisepass oder Personalausweis beantragt haben, können Sie sich hier erkundigen, ob Ihr Dokument bereits zur Abholung bereitliegt. Für die Abfrage benötigen Sie die Seriennummer, die Ihnen bei der Beantragung des Dokuments mitgegeben wurde.


Verlust von Ausweispapieren

Sollten Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis / Kinderreisepass verlieren oder sollte er Ihnen gestohlen werden, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen. Das Wiederauffinden ist ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

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