Parkausweise für Bewohner
Das Zentrale Bürgeramt ist am Mittwoch, 11. Dezember, für den Publikumsverkehr geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den Telefonischen Bürgerservice unter 56-3800.
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Die Innenstadt ist in 37 Bewohnerparkzonen eingeteilt. Weitere Bewohnerparkzonen befinden sich im Wohngebiet Am Gesundbrunnen (Zone 16) und in der Hans-Baldung-Straße / Großgartacher Straße (Zone 38).
Mit dem Bewohnerparkausweis ist man berechtigt, in einer bestimmten Parkzone (1-39) an ausgewiesenen Bewohnerparkplätzen zu parken. Ein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz besteht nicht. Es wird auch keine Gewähr übernommen, dass es zu jeder Zeit einen freien Parkplatz gibt.
Voraussetzungen
- Wohnsitz innerhalb der Parkzone (bei Gewerbetreibenden/ freiberuflich Tätigen: Firmensitz oder Niederlassung)
- Eigener PKW oder PKW zur dauerhaften Nutzung überlassen (z.B. Firmenfahrzeug)
Unterlagen für Privatpersonen (Parkausweis wird auf das Kennzeichen ausgestellt)
- Personalausweis
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Soweit das Fahrzeug nicht auf den/die Antragsteller/in zugelassen ist, ist eine Halterbestätigung (PDF-Datei) erforderlich. Der Halter muss bestätigen, dass das Fahrzeug dem/der Antragsteller/in zur dauerhaften Nutzung überlassen wird.
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(Service-BW-Antrag mit ePayment, Registrierung notwendig.)
Bewohnerparkausweis beantragen
Unterlagen für Gewerbetreibende/freiberuflich Tätige usw.
- Personalausweis des/der Antragstellers/-in
- Gewerbeanmeldung; bei freiberuflich Tätigen Nachweis über Niederlassung
- Für die schriftliche Abwicklung: SEPA-Lastschriftmandat (PDF-Datei)
Gültigkeitsdauer
1 Jahr
Bearbeitungsgebühr
- Zone 1-15 und 17-38: 30,70 Euro
- Zone 16: 10,20 Euro
Ausnahmegenehmigungen und Sondernutzungen
Für eine pflegebedürftige Person, die in einem der oben genannten Gebieten wohnt, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, wenn sie von Angehörigen gepflegt wird. Mit dieser Ausnahmegenehmigung können diese Angehörigen während der Dauer der Pflege (nicht Besuch oder Einkauf) in den Bewohnerparkzonen parken. Nähere Auskünfte erteilt das Bürgeramt.
Für Sondernutzungen und Ausnahmegenehmigungen für Handwerker und Ähnliches ist das Amt für Straßenwesen zuständig.
Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Bewohnerparken
Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Bewohnerparken
Bewohnerinnen und Bewohner, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet sind, können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Der Ausweis gilt für einen auf Sie zugelassenen Pkw oder für ein auf Sie zugelassenes Motorrad.
Wenn das Fahrzeug nicht auf Sie als Bewohnende zugelassen ist, benötigen Sie eine schriftliche Bestätigung der fahrzeughaltenden Person.
Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige mit Geschäftssitz im Bewohnerparkgebiet können eine einzelne Parkgenehmigung erhalten. Sie wird auf den Namen der Firma/ Gewerbes etc. ausgestellt.
Wenn Sie in ein anderes Bewohnerparkgebiet umziehen, können Sie bei der Ummeldung Ihres Wohnsitzes Ihren Bewohnerparkausweis gegen eine Gebühr von 5,- Euro auf Ihre neue Adresse umschreiben lassen. Der bisherige Bewohnerparkausweis wird einbehalten.
Bitte weisen Sie bei der Ummeldung Ihres Wohnsitzes darauf hin, dass Sie einen Bewohnerparkausweis besitzen. Dann wird Ihre neue Adresse dem bestehenden Bewohnerparkausweis zugeordnet, und wir können Sie wie gewohnt für die Verlängerung des Bewohnerparkausweises anschreiben.
Mit dem Wegzug aus einem Bewohnerparkgebiet wird Ihre Parkberechtigung automatisch ungültig. Sie ist nicht übertragbar. Die im Voraus gezahlte Gebühr kann leider nicht erstattet werden.
Wenn der Ausweis abhandengekommen ist, wenden Sie sich bitte an ein Bürgeramt. Halten Sie bitte Ihren Personalausweis und den Fahrzeugschein, beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I, bereit. Gegen eine Gebühr von 5,00 Euro wird Ihnen ein Ersatz ausgestellt (gültig für die Restlaufzeit).
In jeder Bewohnerparkzone gibt es Bereiche, wo Jedermann zumindest zeitlich befristet parken kann. In den Nacht- und Abendstunden ist dies meist nicht der Fall. Grundsätzlich gilt, dass die Bewohnerparkzonen eingerichtet wurden, um den Bewohnern die Möglichkeit zur Abstellung Ihrer Fahrzeuge zu geben. Besuchern kann dieses Privileg nicht gegeben werden. Besucher und Gäste müssten auf private Stellplätze oder in der Nähe befindlichen öffentliche Parkplätze und -häuser ausweichen.
Da es sich um eine reine Verwaltungsgebühr handelt, können Ihnen die Kosten leider nicht anteilig zurückerstattet werden.
Wenn das bisherige Kennzeichen übernommen wird, ist nichts zu veranlassen. Bei einem Wechsel des Kennzeichens muss das im Ausweis eingetragene Kennzeichen gegen eine Gebühr von 5,- Euro geändert werden. Bitte bringen Sie ebenfalls Ihren bisherigen Bewohnerparkausweis ins Bürgeramt mit, da dieser einbehalten wird.
Wenn der Halter mit Unterschrift bestätigt, dass er Ihnen das Fahrzeug auf Dauer zur Nutzung überlässt, können sie einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dies kann zum Beispiel Ihr Arbeitgeber, Ihr Partner, Ihr Ehegatte oder ein Familienangehöriger sein. Bitte bringen Sie zur Antragstellung die Nutzungsüberlassungserklärung und den Fahrzeugschein mit.
Wenn Sie Fahrzeuge aus einem Fahrzeugpool verwendern ist es möglich, mehrere Kennzeichen zu nennen. Ein Parkausweis gänzlich ohne Kennzeichen ist nicht möglich.
Ein Wohnmobil z.B. nimmt aufgrund der Größe mehrere Stellplätze weg. Die Parkflächen sind sehr begrenzt, weshalb jeder Parkplatz wichtig ist.
Wenn es ein normaler PKW ist, kann für das Kennzeichen ein Bewohnerparkausweis gegen Vorlage einer Nutzungsüberlassung (Halterbestätigung) beantragt werden. Für Van, Kleinbusse etc. ist dies nicht möglich. Ein Transporter nimmt z.B. aufgrund der Größe mehrere Stellplätze weg. Die Parkflächen sind sehr begrenzt, weshalb jeder Parkplatz wichtig ist.
Die Bereiche sind genau festgelegt und jeder Bereich endet irgendwann. Es ist aufgrund der Anzahl der Parkflächen nicht möglich, die Gebäude nachzutragen.
Eine Baustelle ist vom Besitzer eines Parkausweises zu akzeptieren (ein Bewohnerparkausweis ist keine Garantie auf einen Stellplatz, sondern nur eine Ausnahmegenehmigung). Es kann keine Ausgleichsfläche angeboten werden. In den meisten Fällen gibt es in der Nachbarschaft die Möglichkeit, einen Stellplatz zu finden. Bei Großbaustellen werden Sonderregelungen geprüft.
Wer die Voraussetzungen erfüllt, bekommt einen Parkausweis. Trotz Bewohnerparkausweis hat man kein Anrecht auf einen Parkplatz. Der Bewohnerparkausweis ist quasi eine Ausnahmegenehmigung, um in bestimmten Bereichen zu parken, ohne Garantie auf einen Parkplatz.
Bewohnerparkausweise sind den Bewohnern vorbehalten. Das Ausstellen von Parkausweise für Pendler sieht die Straßenverkehrsordnung nicht vor.