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Bürgerservice A-Z

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Meldebescheinigung

Tipp

Das Zentrale Bürgeramt ist am Mittwoch, 11. Dezember, für den Publikumsverkehr geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den Telefonischen Bürgerservice unter 56-3800.

Digitales Rathaus

Digitales Rathaus - In diesem Bereich können Sie Leistungen auch online beantragen!

Eine Meldebescheinigung ist häufig für private Zwecke notwendig. Eine Meldebescheinigung wird z. B. für den Abschluss eines Handy-Vertrags oder zur Vorlage bei Banken benötigt. Beim Standesamt ist zur Anmeldung der Eheschließung eine erweiterte Meldebescheinigung erforderlich, die den Familienstand enthält (früher Aufenthaltsbescheinigung).

Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen

  • digitaler Antrag (elektronische Meldebescheinigung): neuer Personalausweis mit eID-Funktion sowie ein Lesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone und die AusweisApp2 erforderlich
  • digitaler Antrag (schriftliche Meldebescheinigung): Passkopie sowie Zahlungsnachweis erforderlich (Überweisung von 7,50 Euro auf das Konto der Stadt Heilbronn, IBAN DE51 6205 0000 0000 0008 59, BIC HEISDE66XXX, Verwendungszwecks „EMA“)
  • kann auch formlos schriftlich oder per E-Mail beantragt werden: Passkopie sowie Zahlungsnachweis erforderlich (Überweisungsdaten s.o.)
  • bei persönlicher Vorsprache: Vorlage eines Ausweises

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(Service-BW-Antrag, Registrierung notwendig. Ggf. neuer Personalausweis mit eID-Funktion sowie ein Lesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone und die AusweisApp2 erforderlich)

Gebühren

  • elektronische Meldebescheinigung: kostenfrei
  • schriftliche Meldebescheinigung: 7,50 Euro