Meldebescheinigung
Das Zentrale Bürgeramt ist am Mittwoch, 11. Dezember, für den Publikumsverkehr geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den Telefonischen Bürgerservice unter 56-3800.
Digitales Rathaus - In diesem Bereich können Sie Leistungen auch online beantragen!
Eine Meldebescheinigung ist häufig für private Zwecke notwendig. Eine Meldebescheinigung wird z. B. für den Abschluss eines Handy-Vertrags oder zur Vorlage bei Banken benötigt. Beim Standesamt ist zur Anmeldung der Eheschließung eine erweiterte Meldebescheinigung erforderlich, die den Familienstand enthält (früher Aufenthaltsbescheinigung).
Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen
- digitaler Antrag (elektronische Meldebescheinigung): neuer Personalausweis mit eID-Funktion sowie ein Lesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone und die AusweisApp2 erforderlich
- digitaler Antrag (schriftliche Meldebescheinigung): Passkopie sowie Zahlungsnachweis erforderlich (Überweisung von 7,50 Euro auf das Konto der Stadt Heilbronn, IBAN DE51 6205 0000 0000 0008 59, BIC HEISDE66XXX, Verwendungszwecks „EMA“)
- kann auch formlos schriftlich oder per E-Mail beantragt werden: Passkopie sowie Zahlungsnachweis erforderlich (Überweisungsdaten s.o.)
- bei persönlicher Vorsprache: Vorlage eines Ausweises
Digitales Rathaus - Stellen Sie Ihre Anträge schnell und einfach online
(Service-BW-Antrag, Registrierung notwendig. Ggf. neuer Personalausweis mit eID-Funktion sowie ein Lesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone und die AusweisApp2 erforderlich)
- Onlineantrag für die elektronische Meldebescheinigung (kostenfrei, Beantragung nur mit eID)
- Onlineantrag für die schriftliche Meldebescheinigung (kostenpflichtig, Beantragung ohne eID möglich)
Gebühren
- elektronische Meldebescheinigung: kostenfrei
- schriftliche Meldebescheinigung: 7,50 Euro