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Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.
 

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Katzenschutzverordnung

Im gesamten Stadtgebiet Heilbronn gilt zukünftig eine Katzenschutzverordnung. Das hat der Gemeinderat am 17. März 2025 beschlossen. Nach Bekanntmachung der Satzung tritt diese innerhalb von sechs Monaten in Kraft. Ziel der Verordnung ist es, das Tierwohl freilebender Katzen zu verbessern und deren unkontrollierte Vermehrung zu verhindern. 

Verpflichtungen für Katzenhalterinnen und -halter

Entsprechend der Katzenschutzverordnung sind alle Katzenhalterinnen und -halter verpflichtet, ihre freilaufenden Katzen:

  • kastrieren zu lassen (Ausnahmen nur mit tierärztlichem Attest)
  • mit einem Mikrochip oder einer Ohrtätowierung eindeutig zu kennzeichnen
  • in einem Haustierregister (TASSO e.V. oder FINDEFIX) zu registrieren

Ein Nachweis über die durchgeführten Maßnahmen muss auf Verlangen der Stadt Heilbronn vorgelegt werden.

Maßnahmen bei Verstößen

Werden freilaufende Katzen ohne Kastration, Kennzeichnung oder Registrierung angetroffen, kann die Stadt Heilbronn diese Tiere auf Kosten der Halterinnen und Halter einfangen und nach 48 Stunden kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen. Die Katzen können bei entsprechenden Voraussetzungen danach wieder am Fundort in die Freiheit entlassen werden.

Finanzielle Unterstützung für sozialleistungsberechtigte Haushalte

Um die finanzielle Belastung sozialleistungsberechtigter Haushalte zu reduzieren, bietet die Stadt Heilbronn einen zeitlich begrenzten Kastrationszuschuss an:

  • Weibliche Katzen: 100 Euro Zuschuss
  • Männliche Katzen: 50 Euro Zuschuss

Antragsberechtigte Personen: Antragsberechtigt sind Personen, die Leistungen nach SGB II, SGB IX, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Weitere Informationen zur Umsetzung werden im Nachgang veröffentlicht werden.

Zusammenarbeit und Umsetzung

Die Umsetzung der Katzenschutzverordnung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Tierschutzverein Heilbronn und Umgebung e.V. . Gemeinsam mit der Stadt Heilbronn werden die Maßnahmen zum Einfangen, Kastrieren und Registrieren freilebender Katzen koordiniert.

Häufig gestellt Fragen

Untersuchungen zwischen 2021 und 2023 zeigten, dass rund 30 Prozent aller aufgefundenen Katzen in einem schlechten Allgemeinzustand waren. Etwa jede fünfte Katze litt unter erheblichen, oft lang anhaltenden Schmerzen, Krankheiten oder Verletzungen, verursacht durch Mangelernährung, Revierkämpfe und Infektionen.

Gerade bei Katzen mit unkontrolliertem Freilauf ist eine Kastration besonders wichtig. Denn diese Tiere haben die Möglichkeit, sich frei in der Natur zu bewegen und können somit leichter ungewollt Nachwuchs zeugen. Zudem sind sie auch anfälliger für Krankheiten, da sie sich mit anderen Katzen paaren und somit auch Krankheiten übertragen können. Durch die Kastration wird nicht nur die Anzahl der herrenlosen Katzen reduziert, sondern auch das Leid und die Ausbreitung von Krankheiten eingedämmt. Das bedeutet, dass verantwortungsvolle Katzenbesitzerinnen und -besitzer dafür sorgen müssen, dass sich ihre Tiere nicht unkontrolliert vermehren und dadurch zur Belastung für die Umwelt werden.

Bei einer Kastration handelt es sich nicht um einen schwerwiegenden tierärztlichen Eingriff. Es ist vielmehr zu sehen, dass eine Kastration durchaus positive Effekte sowohl für das Tier selbst als auch für den Katzenhalter haben kann. So können durch eine Kastration hormonell bedingte Krankheiten verringert, Streitigkeiten und daraus resultierende Verletzungen der Tiere sowie Unfälle im Straßenverkehr reduziert und dem sexuell bedingten weitläufigen Herumstreunen und tagelangen Wegbleiben hinreichend begegnet werden.

Bei einer Kastration wird die Fortpflanzungsfähigkeit von Katzen dauerhaft verhindert. Der Eingriff erfolgt unter Vollnarkose durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt.

  • Bei weiblichen Katzen werden die Eierstöcke (und häufig auch die Gebärmutter) operativ entfernt. Dieser Eingriff ist aufwändiger, da ein kleiner Bauchschnitt notwendig ist.
  • Bei männlichen Katzen werden in einem kleineren, weniger aufwendigen Eingriff die Hoden entfernt.

In beiden Fällen erhalten die Tiere Schmerzmittel und werden tierärztlich betreut, um eine möglichst stressfreie Genesung sicherzustellen.