Kampfmittelbeseitigung
Trotz jahrzehntelanger Suche nach Hinterlassenschaften aus den beiden Weltkriegen ist nicht auszuschließen, dass sich Kampfmittel wie Munition und Granaten noch immer im Boden befinden. Zu den vordringlichen Aufgaben der Kampfmittelbeseitigung gehört deshalb nicht nur, aufgefundene Kriegslasten zu beseitigen, sondern Flächen bereits im Vorfeld von Baumaßnahmen zu erkunden, beispielsweise anhand der Auswertung alliierter Luftbildaufnahmen.
Hierzu kann in Baden-Württemberg beim Kampfmittelbeseitigungsdienst des Regierungspräsidiums Stuttgart ein Antrag zur Überprüfung eines Grundstückes auf Kampfmittelbelastung gestellt werden. Neben dem Antragsformular können unter www.rp.baden-württemberg.de weitere Informationen abgerufen werden, darunter auch ein Leitfaden für das Baustellenpersonal und Verhaltensregeln beim Fund kampfmittelverdächtiger Gegenstände.
Kampfmittel sind niemals selbst in die Hände zu nehmen. Bei einem Fund ist umgehend die Polizei - Polizeirevier Heilbronn, Tel. 07131 104-2500, oder Polizeirevier Heilbronn-Böckingen, Tel. 07131 204060 - oder das Ordnungsamt (siehe rechts) zu verständigen.
Neben Sofortmaßnahmen, wie dem Absperren des Fundortes, erfolgen alle weiteren Maßnahmen unter Einbeziehung der verantwortlichen Person, das ist in der Regel der Eigentümer bzw. Besitzer des Grundstückes.