Jagdbehörde
Das Kreisjagdamt bearbeitet alle jagdrechtlichen Angelegenheiten im Stadtgebiet und tagt zu Fragen und Angelegenheiten von besonderer Bedeutung wie Versagung oder Einziehung eines Jagdscheines. Die laufenden Geschäfte werden von der unteren Jagdbehörde im Ordnungsamt wahrgenommen. Dazu gehört vor allem die
- Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen auf Erteilung eines Jagdscheins
- Verlängerung von Jagdscheinen
- Zuverlässigkeitsüberprüfungen vor der Teilnahme an der Jägerprüfung
- Vorbereitung und Leitung der Sitzungen des Jagdbeirates.
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