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Häufig gestellte Fragen zur Berechnung der Abwassergebühren

Häufig gestellte Fragen zur Berechnung der Abwassergebühren

Was ist die gesplittete Abwassergebühr?

Bis zum Jahr 2010 wurde für die Einleitung von Abwasser und Oberflächenwasser in die städtische Abwasseranlage (Kanalisation und Klärwerk) eine einheitliche Abwassergebühr erhoben, die ausschließlich nach der bezogenen Frischwassermenge (€/m³) berechnet wurde. Diese Gebühr wird seit dem Jahr 2011 in einen Schmutzwasser- und einen Niederschlagswasseranteil aufgeteilt. Das Schmutzwasser wird weiterhin auf der Basis des Frischwasserverbrauchs berechnet. Der Niederschlagswasseranteil erhält einen flächenbezogenen Gebührensatz (€/m²). Dieser berechnet sich nach der Größe der versiegelten bzw. überbauten Flächen, die an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind.

Warum wurde die gesplittete Abwassergebühr eingeführt?

Nach aktueller Rechtsprechung vom 11. März 2010 (VGH Baden-Württemberg, 2 S 2938/08) sind alle Gemeinden in Baden-Württemberg dazu verpflichtet, die Kosten für die öffentliche Abwasserbeseitigung verursachergerecht, entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme zu erheben.

Wie erfolgt die Berechnung meiner Niederschlagswassergebühr?

Die Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn haben anhand von Luftbildauswertungen die überbauten und befestigten (versiegelten) Flächen für jedes Grundstück ermittelt und mit den Grundstückseigentümern abgestimmt. Für den Fall, dass die Erhebungsdaten nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort übereinstimmen, besteht die Möglichkeit einer Korrektur.

Was bedeutet Abflussfaktor?

Der Abflussfaktor beschreibt, zu wie viel Prozent eine Fläche zur Berechnung herangezogen wird. Z. B. haben ein normales Ziegeldach und eine Asphaltfläche einen Wert von 1,0, d. h. sie werden zu 100 Prozent berechnet. Rasengittersteine haben dagegen einen Wert von 0.3, d.h. sie werden zu 30 Prozent herangezogen.

Werden spätere Änderungen der erfassten Flächen berücksichtigt?

Ja – spätere Änderungen, z.B. Entsiegelungsmaßnahmen sind den Entsorgungsbetrieben der Stadt Heilbronn zu melden. Die Gebühr richtet sich dann nach der neuen Bemessungsgrundlage.

Wie erfolgt die Abrechnung mit dem Mieter?

Die Regelung Nebenkostenabrechnung ist nach wie vor Sache des Vermieters.

Warum wird meine Regentonne nicht berücksichtigt?

Regentonnen werden nicht dauerhaft über das ganze Jahr hinweg genutzt. Daher erfolgt keine Reduzierung der abflussrelevanten Fläche. Es sei denn, das Fallrohr, das das Regenwasser in die Regentonne leitet, ist generell nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen, sprich es ist keine Klappe vorhanden, die zugemacht werden kann. Indirekt helfen die Regentonnen jedoch bei der Kostensenkung, da das gesammelte Wasser den Frischwasserverbrauch verringert.

Wie wird meine Zisterne berücksichtigt?

Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf in die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, bleiben unberücksichtigt (gebührenfrei).

Ich nutze größere Mengen meines Frischwassers zur Gartenbewässerung. Muss ich hierfür trotzdem Schmutzwassergebühren zahlen?

Die Schmutzwassergebühr richtet sich generell nach der Menge des verbrauchten Frischwassers. Um in diesem Fall Schmutzwassergebühren einzusparen, ist die Installation eines separaten Wasserzählers erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie durch Ihre Entsorgungsbetriebe.

Was ist mit Flächen, von denen das Regenwasser in den Garten oder öffentliche Gewässer versickert/abläuft?

Da kein Anschluss an die Kanalisation besteht, bleibt die betroffene Fläche unberücksichtigt (gebührenfrei).

Woher weiß ich, wohin die Flächen auf dem Grundstück entwässern?

Es muss geprüft werden, ob Rinnen oder Einlaufschächte vorhanden sind, über die das Regenwasser zur öffentlichen Kanalisation fließt oder ob das Regenwasser von befestigten Flächen Ihres Grundstücks auf der Oberfläche zur öffentlichen Straße fließen kann. Dies können Sie am besten bei Regen beobachten. Einige Informationen können Sie auch Ihren Bauunterlagen entnehmen.

Was zählt zur „öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung"?

Zu der „öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung" zählt die gesamte Kanalisation sowie das Klärwerk.

Was kann der Bürger tun, um Geld zu sparen?

Die Niederschlagswassergebühr ist für alle Flächen zu entrichten, die in eine öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Kanalisation) einleiten. Dies ist auch dann der Fall, wenn das Grundstück auf die Straße entwässert und das Niederschlagswasser erst dadurch in die öffentliche Kanalisation gelangt (mittelbarer Anschluss). Sind entsprechende Untergrundverhältnisse vorhanden, um das Regenwasser auf dem Grundstück versickern zu lassen, besteht die Möglichkeit, einige Flächen dauerhaft von der öffentlichen Kanalisation abzukoppeln. Für diese Flächen würde dann keine Niederschlagswassergebühr mehr anfallen. Bei der Wahl der Bodenbeläge sollte man auf die Wasserdurchlässigkeit achten. Auch durch das Entsiegeln der Flächen kann die Niederschlagswassergebühr gesenkt werden.