Gewerbelegitimationskarte
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Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie gemäß § 55b Gewerbeordnung (GewO) eine Gewerbelegitimationskarte beantragen.
Beachten Sie bitte, dass für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland keine Gewähr übernommen werden kann.
Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass,
- ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug,
- ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- ggf. Handwerkskarte,
- ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.
Die Beantragung ist online oder formlos in Textform möglich. Neben den Angaben zur Person werden auch Angaben zur beabsichtigte Tätigkeit und dem Zielland benötigt.
Kosten
Die Höhe der Verwaltungsgebühren bemisst sich nach der Verwaltungsgebührensatzung (Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren) der Stadt Heilbronn in der jeweils geltenden Fassung.
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