Gefährliche Abfälle
Gefährliche Abfälle
Mit der Umsetzung des Europäischen Abfallartenkataloges zum 1. Januar 2002 in nationales Recht sind alle Abfälle als überwachungsbedürftig eingestuft worden. Darüber hinaus wurden einige Abfälle mit dem Status 'Gefährlicher Abfall' belegt. An diese Abfälle werden besondere Anforderungen für die Entsorgung gestellt.
Für im Stadtkreis Heilbronn anfallende gefährliche Abfälle gelten folgende Regeln und Hinweise:
- Gefährliche Abfälle (insbesondere Sonderabfälle z.B. Chemikalien) sind von der öffentlichen Abfallabfuhr bzw. der Deponierung ausgeschlossen. Sie müssen über zugelassene Fachfirmen entsorgt werden. Sonderabfallkleinmengen können u.a. über die Firma ALBA Heilbronn-Franken GmbH & Co. KG, Benzstr. 17, 74076 Heilbronn nach vorheriger telefonischer Anmeldung, Tel. 07131 95200, entsorgt werden.
- Bestimmte gefährliche Abfälle (z.B. Asbest, Dämmmaterial, Erdaushub, Abbruchmaterial) können bei den Entsorgungsbetrieben (inklusive vollständiger Grundlegender Charakterisierung gem. DepV 2009) gegebenenfalls auf der Deponie Vogelsang abgelagert werden.
Bitte beachten Sie, dass Entsorgungsnachweise und die notwendigen Begleitscheine nur über das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) geführt werden.
Einzelheiten (z.B. zu Annahmebedingungen Deponie Vogelsang oder elektronisches Nachweisverfahren), Adressen und weitere Informationen erhalten Sie bei der Gewerbeabfallberatung. Weitere Informationen zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen erteilt auch die Untere Abfallrechtsbehörde, Tel. 07131 56-31 71.