Führungszeugnis
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Das Zentrale Bürgeramt ist am Mittwoch, 11. Dezember, für den Publikumsverkehr geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den Telefonischen Bürgerservice unter 56-3800.
Ein Führungszeugnis können Sie persönlich bei jedem Bürgeramt beantragen. Das Führungszeugnis selbst wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Sofern Sie im Besitz eines elektronischen Personalausweises oder Aufenthaltstitels mit freigeschalteter Onlinefunktion sind und ein Lesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone besitzen, können Sie das Führungszeugnis direkt unter folgendem Link beantragen: www.bundesjustizamt.de/fuehrungszeugnis
Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde brauchen (Belegart O), benötigen wir den genauen Verwendungszweck, die Behördenanschrift und das Aktenzeichen. Das Führungszeugnis wird in diesem Fall direkt an die Behörde zugestellt. Auf Wunsch kann das Führungszeugnis zunächst bei einem Amtsgericht eingesehen werden. Falls Sie hiervon Gebrauch machen wollen, benötigen wir die Angabe des gewünschten Amtsgerichts.
Führungszeugnisse für private Zwecke, z. B. Bewerbungen bei einer Firma, werden Ihnen nach Hause zugeschickt (Belegart N).
Für EU-Bürgerinnen und -Bürger wird automatisch ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt. Es enthält alle Vorstrafen, die dem EU-Heimatstaat der betroffenen Person aus allen EU-Mitgliedstaaten mitgeteilt wurden.
Das sogenannte erweiterte Führungszeugnis nach § 30a BZRG wird beispielsweise für Tätigkeiten in Kinder- und Jugendeinrichtungen oder als Jugendtrainer benötigt. Hierfür sind spezielle Nachweise erforderlich, siehe unten.
Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, müssen ihren Antrag direkt beim Bundeszentralregister, 53169 Bonn, unter Beilegung eines Schecks von 13 Euro stellen.
Voraussetzungen/Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses zusätzlich:
Vorlage einer schriftlichen Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen.
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Gebühren
Die Beantragung des Führungszeugnisses kostet 13 Euro.