Fischereischein
Das Zentrale Bürgeramt ist am Mittwoch, 11. Dezember, für den Publikumsverkehr geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den Telefonischen Bürgerservice unter 56-3800.
Nach einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung / Fischerprüfung beim Landesfischereiverband Baden-Württemberg kann ein Fischereischein beantragt werden. Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann in der Regel sofort ein Fischereischein ausgestellt oder verlängert werden. Der Fischereischein ist gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben. Dies gilt nicht für Jugendfischereischeine.
Fischereischeine können für ein laufendes Jahr, fünf oder zehn Jahre ausgestellt werden.
Voraussetzungen//Unterlagen
• Prüfungszeugnis im Original
• Personalausweis
• Aktuelles Lichtbild
• bei Jugendfischereischein: Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte
Gebühren
Ausstellung Fischereischein (Verwaltungsgebühr): 24,- Euro
Verlängerung Fischereischein (Verwaltungsgebühr): 15,- Euro
Jugendfischereischein: 15,- Euro
Fischereiabgabe pro Jahr: 12,- Euro
Für die persönliche Beantragung wenden Sie sich bitte an die Bürgerämter.